Im Fall eines Teilverkaufs wird zwar nur ein Miteigentumsanteil verkauft, der Verkäufer bleibt also weiterhin Eigentümer eines Anteils. Es wird aber stark in die Eigentumsrechte des Verkäufers eingegriffen und dieser verliert viele Rechte, die einem gewöhnlichen Eigentümer zustehen, zum Beispiel frei und ohne Zustimmung eines anderen über sein Eigentum zu verfügen. Trotzdem haftet der Verkäufer als Miteigentümer anteilig sowohl für das Markt- als auch für das Kreditrisiko mit. Das kann zu einer ungleichen Verteilung der Rechte und Pflichten der Miteigentümer führen.
Das Marktrisiko, also das Risiko, dass Ihre Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Marktlage einen Wertverlust erleidet, tragen beim Teilverkauf beide Miteigentümer gemeinschaftlich. Auch in diesem Zusammenhang haftet also der Anteil des Verkäufers mit.
Bei einem Verkauf an Sell and Stay hingegen, sind Sie durch eine Marktgarantie auf die zweite Rate gegen allfällige Wertverluste abgesichert. Neben der sofort ausgezahlten ersten Rate von bis zu 60% des heutigen Marktwertes partizipieren Sie weiter an der Wertsteigerung der Immobilie.
Außerdem kritisieren viele Spezialisten aus den Bereichen Recht und Wirtschaft, dass der Konsumentenschutz bei diesem Modell häufig hintangestellt wird: Der Verkäufer als Konsument haftet nämlich mit dem ihm verbliebenen Eigentumsanteil für das Kapital des Käufers mit. Dazu kommt es, weil der Käufer in aller Regel einen Kredit für den Kauf des Hausanteils aufnimmt, welcher besichert werden muss. Dazu werden üblicherweise Hypotheken, also Pfandrechte an der Liegenschaft, genutzt. Das bedeutet, dass die Immobilie der finanzierenden Bank als Pfand für die Kreditrückzahlung dient. Eine Hypothek kann jedoch immer nur für die ganze Liegenschaft begründet werden. Deswegen haftet der verbleibende Miteigentumsanteil des Verkäufers für den Kredit des Käufers, das ist in diesem Fall das Teilkauf-Unternehmen, als Pfand mit.
Die Möglichkeit, die Immobilie später komplett zu verkaufen, steht trotz Teilverkaufs offen, geht jedoch mit zusätzlichen Gebühren einher. Sie erhalten zwar einen Anteil am Kaufpreis, der Ihrem verbleibenden Miteigentumsanteil entspricht, haben aber Gebühren in der Höhe von 4,5 - 6,5 % je nach Anbieter zu bezahlen.
Auch gegen einen Wertverlust sichern sich Teilverkaufanbieter häufig ab, indem sie bei einem Komplettverkauf mindestens das von ihnen investierte Geld zurückerhalten und oft Zuschläge in bestimmter Höhe berechnen. Im Falle des Falles wirkt sich das aber zu Ihren Lasten aus.
Wie Sie sehen, kommt es bei diesem Modell zu einer leichten Benachteiligung des Verkäufers.
Genau aus diesen Gründen, nämlich der rechtlichen Komponente und den Benachteiligungen der Verkäufer, die mit einem Teilverkauf einhergehen können, haben wir bei Sell and Stay eine innovative und ausgeglichene Lösung auf Augenhöhe entwickelt. Unser Modell verschafft Ihnen alle Vorteile, die der Teilverkauf auch bietet, aber ohne der damit verbundenen Risiken: Wir kaufen Ihre gesamte Immobilie zum Marktwert und zahlen Ihnen in einer ersten Rate bis zu 60% des Kaufpreises aus, wodurch Sie sofortige Liquidität erhalten. Dadurch können Sie all ihren neu entstandenen Bedürfnissen gerecht werden oder sich lang ersehnte Träume erfüllen.
Zudem ist Ihnen selbstverständlich die lebenslange Nutzungsmöglichkeit Ihres Zuhauses garantiert. Dadurch, dass dieses Recht im Grundbuch eingetragen wird, haben Sie die absolute Sicherheit, dass Sie ohne zeitliche Begrenzung in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Die zweite Rate erhalten Sie oder Ihre Erben bei Ihrem Auszug, wobei Ihnen überlassen ist, wann und ob Sie ausziehen möchten.
So partizipieren Sie mit der zweiten Rate weiterhin an der Wertsteigerung Ihrer Immobilie, Ihr Zuhause dient Ihnen also wie bisher als Vermögensanlage.
Sell and Stay ermöglicht es Ihnen also, Ihr gebundenes Immobilienvermögen auf eine sichere und faire Art und Weise freizusetzen.
Im Fall eines Teilverkaufs wird zwar nur ein Miteigentumsanteil verkauft, der Verkäufer bleibt also weiterhin Eigentümer eines Anteils. Es wird aber stark in die Eigentumsrechte des Verkäufers eingegriffen und dieser verliert viele Rechte, die einem gewöhnlichen Eigentümer zustehen, zum Beispiel frei und ohne Zustimmung eines anderen über sein Eigentum zu verfügen. Trotzdem haftet der Verkäufer als Miteigentümer anteilig sowohl für das Markt- als auch für das Kreditrisiko mit. Das kann zu einer ungleichen Verteilung der Rechte und Pflichten der Miteigentümer führen.
Das Marktrisiko, also das Risiko, dass Ihre Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Marktlage einen Wertverlust erleidet, tragen beim Teilverkauf beide Miteigentümer gemeinschaftlich. Auch in diesem Zusammenhang haftet also der Anteil des Verkäufers mit.
Bei einem Verkauf an Sell and Stay hingegen, sind Sie durch eine Marktgarantie auf die zweite Rate gegen allfällige Wertverluste abgesichert. Neben der sofort ausgezahlten ersten Rate von bis zu 60% des heutigen Marktwertes partizipieren Sie weiter an der Wertsteigerung der Immobilie.
Außerdem kritisieren viele Spezialisten aus den Bereichen Recht und Wirtschaft, dass der Konsumentenschutz bei diesem Modell häufig hintangestellt wird: Der Verkäufer als Konsument haftet nämlich mit dem ihm verbliebenen Eigentumsanteil für das Kapital des Käufers mit. Dazu kommt es, weil der Käufer in aller Regel einen Kredit für den Kauf des Hausanteils aufnimmt, welcher besichert werden muss. Dazu werden üblicherweise Hypotheken, also Pfandrechte an der Liegenschaft, genutzt. Das bedeutet, dass die Immobilie der finanzierenden Bank als Pfand für die Kreditrückzahlung dient. Eine Hypothek kann jedoch immer nur für die ganze Liegenschaft begründet werden. Deswegen haftet der verbleibende Miteigentumsanteil des Verkäufers für den Kredit des Käufers, das ist in diesem Fall das Teilkauf-Unternehmen, als Pfand mit.
Die Möglichkeit, die Immobilie später komplett zu verkaufen, steht trotz Teilverkaufs offen, geht jedoch mit zusätzlichen Gebühren einher. Sie erhalten zwar einen Anteil am Kaufpreis, der Ihrem verbleibenden Miteigentumsanteil entspricht, haben aber Gebühren in der Höhe von 4,5 - 6,5 % je nach Anbieter zu bezahlen.
Auch gegen einen Wertverlust sichern sich Teilverkaufanbieter häufig ab, indem sie bei einem Komplettverkauf mindestens das von ihnen investierte Geld zurückerhalten und oft Zuschläge in bestimmter Höhe berechnen. Im Falle des Falles wirkt sich das aber zu Ihren Lasten aus.
Wie Sie sehen, kommt es bei diesem Modell zu einer leichten Benachteiligung des Verkäufers.
Genau aus diesen Gründen, nämlich der rechtlichen Komponente und den Benachteiligungen der Verkäufer, die mit einem Teilverkauf einhergehen können, haben wir bei Sell and Stayeine innovative und ausgeglichene Lösung auf Augenhöhe entwickelt. Unser Modell verschafft Ihnen alle Vorteile, die der Teilverkauf auch bietet, aber ohne der damit verbundenen Risiken: Wir kaufen Ihre gesamte Immobilie zum Marktwert und zahlen Ihnen in einer ersten Rate bis zu 60% des Kaufpreises aus, wodurch Sie sofortige Liquidität erhalten. Dadurch können Sie all ihren neu entstandenen Bedürfnissen gerecht werden oder sich lang ersehnte Träume erfüllen.
Zudem ist Ihnen selbstverständlich die lebenslange Nutzungsmöglichkeit Ihres Zuhauses garantiert. Dadurch, dass dieses Recht im Grundbuch eingetragen wird, haben Sie die absolute Sicherheit, dass Sie ohne zeitliche Begrenzung in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können.
Die zweite Rate erhalten Sie oder Ihre Erben bei Ihrem Auszug, wobei Ihnen überlassen ist, wann und ob Sie ausziehen möchten.
So partizipieren Sie mit der zweiten Rate weiterhin an der Wertsteigerung Ihrer Immobilie, Ihr Zuhause dient Ihnen also wie bisher als Vermögensanlage.
Sell and Stay ermöglicht es Ihnen also, Ihr gebundenes Immobilienvermögen auf eine sichere und faire Art und Weise freizusetzen.