Nebenkosten
Nebenkosten

Beachten Sie diese 5 Nebenkosten beim Immobilienkauf und Verkauf

von Verena Heering
31. Dezember 2023
Immobilien
Bei einem Immobilienverkauf fallen neben dem Kaufpreis noch weitere Nebenkosten wie etwa Steuern, Notarkosten oder Grundbucheintragungsgebühren an. In Summe ergeben sie etwa 10% des Kaufpreises. Bei frühzeitiger Information können diese zusätzlichen Ausgaben ins Budget eingeplant werden. Welche Nebenkosten das konkret sind, erklären wir Ihnen ausführlich im folgenden Artikel.

1. Steuerarten als Nebenkosten

Beim privaten Verkauf einer Immobilie ist die folgenden Steuerabgabe stets zu beachten:

Grunderwerbssteuer

Bei der Grunderwerbssteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die üblicherweise vom Käufer übernommen wird und somit als Nebenkosten gezählt werden kann. Dies gilt es jedoch vertraglich zu vereinbaren. Im Fall einer solchen Vereinbarung zahlt der Verkäufer also keine Grunderwerbssteuer, diese trägt dann ausschließlich der Käufer.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Steuersätze. Als Berechnungsgrundlage dienen hier die notariell beglaubigten Kosten. Je nach Bundesland fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 bis 6,5 Prozent an, die grundsätzlich vom Erwerber zu tragen ist.

2. Nebenkosten: Anwalts- und Notariatskosten

Die Errichtung des Kaufvertrags vor einem Rechtsanwalt oder Notar ist ein Gültigkeitserfordernis bei Immobilienkaufverträgen. Für die Erstellung des Kaufvertrags und die notarielle Beurkundung und Abwicklung fallen in der Regel 1,5-2 % des Kaufpreises der Immobilie an. Diese Nebenkosten werden üblicherweise vom Käufer der Immobilie bezahlt. Dabei gilt allgemein: Je mehr Aufgaben einem Notar oder Anwalt aufgetragen werden, desto höhere Nebenkosten werden anfallen.

In diesen Kosten in Höhe von 1,5 bis 2% sind bereits jene Gebühren enthalten, die der Notar an das Grundbuchamt entrichten muss. Darüber hinausgehende Kosten, wie etwa die Löschung von Rechten Dritter aus dem Grundbuch, sind durch den Verkäufer zu tragen.

Der Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks erfordert in Deutschland stets eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Daher führt an diesen Kosten kein Weg vorbei.

3. Nebenkosten: Wertgutachten

Die Erstellung eines Wertgutachtens ist keine zwingende Voraussetzung für den Verkauf von Immobilien. Da Immobilieneigentümer jedoch oftmals keine realistische Vorstellung über den tatsächlichen Wert ihrer Immobilie haben, ist es sinnvoll, ein Gutachten zu beauftragen.

Mehr lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Bewertungsverfahren 

Der Preis für ein Wertgutachten ist nicht mehr gesetzlich geregelt und somit abhängig von der individuellen Vereinbarung. Achten Sie bei der Wahl des Gutachters auf eine staatliche Anerkennung, um die Seriosität sicherzustellen. 

Die Kosten eines Wertgutachtens belaufen sich in der Regel auf etwa 1.000 bis 2.000 Euro, können jedoch je nach Art der Immobilie variieren. Wenn die Immobilie mehr als eine halbe Million Euro wert ist oder die Bewertung - aufgrund von zahlreichen Unterlagen zB zu Wohn- oder Erbbaurechten - besonders zeitintensiv ist, ist mit höheren Kosten zu rechnen.

4. Nebenkosten: Immobilienmakler

Da die Abwicklung eines Immobilienverkaufs sehr zeitaufwendig ist, werden häufig Immobilienmakler mit der Vermittlung beauftragt.

Die Höhe der Maklerprovisionen sind nicht gesetzlich geregelt und unterliegen somit der individuellen Vereinbarung der Parteien. In den vergangenen Jahren haben sich jedoch deutschlandweite Preise etabliert, die in den meisten Bundesländern 7,14% inklusive 29% Mehrwertsteuer betragen. In der Regel werden diese Kosten sowohl durch den Käufer als auch durch den Verkäufer getragen. Vor allem bei Anwälten und Maklern kann es sinnvoll sein, Angebote zu vergleichen.

5. Der Energieausweis als Nebenkostenpunkt

In Deutschland ist es seit 2015 beim Immobilienverkauf verpflichtend, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis veranschaulicht die energetische Situation des Gebäudes. Darin finden sich unter anderem Informationen über die Art der Heizung und den Energiebedarf je Quadratmeter. Die Erstellung des Energieausweises hat noch vor dem Vertragsabschluss zu erfolgen und soll dem Erwerber die Möglichkeit bieten, die auf ihn zukommenden Nebenkosten einzuschätzen.

Die Kosten eines gültigen Energieausweises sind abhängig von der Größe und der Lage der betroffenen Immobilie. In der Regel kann man bei einem Einfamilienhaus mit ca. 500 Euro rechnen, bei einem Mehrparteienhaus mit ca. 1000 Euro.

Fazit zum Thema Nebenkosten

Da beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis Nebenkosten in Höhe von etwa 10% anfallen, ist es empfehlenswert, sich so früh wie möglich über diese zu informieren. So können diese Kosten ins Budget einkalkuliert werden und es kommt zu keinen unerwarteten Nebenkosten. Mit den folgenden Nebenkosten sollten Sie bei Immobiliengeschäften rechnen:

  • Steuern: Grunderwerbsteuer
  • Wertgutachten (ca. 1000 - 2000 € je nach Immobilienwert)
  • Anwalts- und Notariatskosten (1,5-2 %) inkl. Grundbuchgebühr 
  • Maklerkosten (7,14%)
  • Energieausweis (ca. 500 € je nach Immobilienart)
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