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Rückmietverkauf
FAQs: Häufig gestellte Fragen
Nachstehend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Teilverkauf mit Sell and Stay.
Sebastian Haupt
Geschäftsführer von Sell and Stay
Nachstehend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Rückmietverkauf mit Sell And Stay.
Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen auch sehr gerne persönlich unter
Rückmietverkauf
FAQs
Informationsbroschüre
Beispielrechnung
die RuhestandPlus Lösung in Zahlen
Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen unser Ratenmodell transparent näherbringen. 
Der Wert einer Immobilie wird heute durch ein externes Gutachten mit € 400.000 bestimmt und an RuhestandPlus verkauft.
Die 1. Rate beträgt 60% des heutigen Wertes, somit € 240.000.- und wird sofort in bar ausbezahlt. Die Kaufnebenkosten in Höhe von 12÷%, somit €48.000, werden von uns getragen.
Die Miete für die laufende Nutzung beträgt 1.210 € pro Monat. 
Zum Zeitpunkt des Auszuges, nach 10 Jahren, ist die Immobilie rund € 500.000 wert. Das entspricht einer Wertsteigerung in Höhe von durchschnittlich 2,25% pro Jahr.
Die 2. Rate in Höhe von 40% des heutigen Wertes, beträgt somit € 160.000 plus die anteilige Wertsteigerung in Höhe von € 20.800*
*Gesamte Wertsteigerung: € 500.000 (zukünftiger Wert) – € 240.000 (1.Rate) – € 48.000 (Nebenkosten) – € 160.000 (2. Rate) = € 52.000; Anteilige Wertsteigerung: € 52.000 × 40% = € 20.800   

Aspekte des Rückmietverkaufs

Altersbeschränkung

Der Rückmietverkauf kommt prinzipiell für jeden Immobilieneigentümer in Frage.

Instandhaltung und Instandsetzung

Sie sind als Mieter dafür verantwortlich, Ihre Immobilie in einem guten Zustand zu halten, so wie Sie es bisher getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen Sie weiterhin. Darüber hinaus sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Gesetzlich verpflichtende und manche freiwillige Kosten, wie zB die Hausversicherung, übernehmen wir und wir stellen Ihnen diese über eine separate Betriebskostenabrechnung in Rechnung. Dadurch entstehen für Sie jedoch keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Ihren aktuellen Ausgaben; vielmehr profitieren Sie von günstigen Konditionen unseres Partnernetzwerks, die Ihre Kosten maximal reduzieren.

Nutzungsrecht auf Lebenszeit

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten einen im 1. Rang im Grundbuch verankerten unbefristeten Mietvertrag. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können.

Häufig gestellte Fragen zum Rückmietverkauf

Für wen eignet sich ein Rückmietverkauf?

Der Rückmietverkauf kommt prinzipiell für jeden Immobilieneigentümer in Frage. Unser Fokus liegt allerdings auf Immobilieneigentümern im Alter von +50 Jahren - da in diesem Alter klassische Finanzierungsformen wie ein Bankkredit oftmals nicht mehr so einfach zur Verfügung stehen. Doch gerade im Alter steigen oftmals die Kosten erheblich an (Gesundheit, Pflege, etc.) oder unerfüllte Wünsche (Reisen, Hobbies, etc.) benötigen eine entsprechende Finanzierung.

Wie unterscheidet sich der Rückmietverkauf von anderen Lösungen?

Der Rückmietverkauf ist eine einzigartige Lösung, die auf Fairness und Transparenz abzielt. Die Unterschiede zu anderen Angeboten am Markt variieren je nach Alternative, die betrachtet wird.

Verkauf mit Umzug
Aus wirtschaftlicher Perspektive ist ein Verkauf verbunden mit einem Umzug in eine kleinere Mietwohnung die wahrscheinlich lukrativste Variante. Allerdings geht diese Lösung mit einem Verlust des eigenen Zuhauses und einer deutlichen Reduktion des Wohnstandards einher. Ein Ver- und Neukauf ist heute nicht zu empfehlen, da neben dem schwierigen Immobilienmarkt Nebenkosten und ein aufwendiger Umzug mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.

Bankkredit
Ein Bankkredit zählt trotz der derzeitig hohen Zinsen im Vergleich wahrscheinlich immer noch zu den günstigeren Varianten und sollte daher immer mit der eigenen Hausbank besprochen werden. Leider wird oftmals ab einem gewissen Alter kein Kredit mehr gewährt und darüber hinaus geht ein möglicher Kredit auch mit einer Verschuldung einher.
Verkauf auf Wohnrecht / Leibrenten
Eine Leibrente ist aufgrund der rechnerischen Lebenserwartung und Abzug einer fiktiven Miete vom Kaufpreis oftmals intransparent und wirtschaftlich benachteiligend für die Verkäufer. Eine solche Lösung macht daher erst in sehr hohem Alter und ohne Erben Sinn.

Teilverkauf
Wie der Name schon sagt, werden beim Teilverkauf Anteile eines Hauses verkauft, um gebundenes Vermögen freizusetzen. Im Anschluss erhält der Verkäufer ein entgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit. Der größte Nachteil des Teilverkaufes liegt darin, dass die Lösung aus rechtlichen Gründen nur für Ein- und Zweifamilienhäuser anwendbar ist. Ansonsten bietet der Teilverkauf sehr vergleichbare Vorteile und lässt sich entsprechend der Leistbarkeit der monatlichen Belastung ideal aussteuern.

Wie läuft ein Rückmietverkauf im Detail ab?

Beim Rückmietverkauf wird der heutige Wert der Immobilie durch ein externes Gutachten ermittelt und der Kaufpreis in zwei Raten bezahlt. Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Werts, wobei diese jedoch mindestens 100.000€ betragen muss. Die initial anfallenden Kaufnebenkosten in Höhe von 10% werden zunächst komplett von uns getragen, bei der Auszahlung der 2. Rate aber berücksichtigt.

Die 2. Rate wird bei Freiwerden der Immobilie fällig und berechnet sich wie folgt. Der zukünftige Wert der Immobilie abzüglich der initialen Investition (1. Rate + Nebenkosten) zuzüglich 45% der Wertsteigerung. Entwickelt sich der zukünftige Wert also negativ bzw. nicht ausreichend positiv, so verringert sich die 2. Rate, um die nicht gedeckten Nebenkosten.

Damit schützen wir uns vor einem drohenden Verlust. Im Gegenzug dazu erzielen wir aber auch erst einen Gewinn, wenn eine positive Wertentwicklung die Nebenkosten abdeckt. Die Nutzung auf Lebenszeit wird durch einen unbefristeten Mietvertrag geregelt, welcher im 1. Rang des Grundbuches verankert wird. Die Miete ist dabei oftmals niedriger als bei einem vergleichbaren Objekt. Grund dafür ist, dass sich unsere Miete nicht wie üblich am regionalen Markt, sondern an unseren heutigen Finanzierungskosten orientiert.

Sollten Sie oder Ihre Familie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Zuhause wieder zurückkaufen wollen, erhalten Sie auf Wunsch beim heutigen Verkauf eine vertraglich abgesicherte Rückkaufoption zu vordefinierten Konditionen.

Alles in allem dauert der Prozess von Kontaktaufnahme bis zum Notartermin rund 6 bis 8 Wochen.

Wir arbeiten nur mit gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen zusammen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Transparenz für beide Vertragsparteien zu gewährleisten.

Kann die Höhe der 1. Rate selbst bestimmt werden?

Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Marktwertes.

Wie lange kann Ihr Zuhause nach dem Verkauf von Ihnen genutzt werden?

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner Erhalten einen im 1. Rang im Grundbuch verankerten unbefristeten Mietvertrag. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können.

Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?

Als Mieter der Immobilie tragen Sie weiterhin alle laufenden Kosten, die bei der Nutzung anfallen.

Wie hoch wird die Miete ausfallen?

Die Miete für Ihr Zuhause wird niedriger ausfallen als bei vergleichbaren Immobilien am Markt.

Wer trägt die laufenden Kosten für die Nutzung, wie Betriebskosten oder Instandhaltungskosten der Immobilien?

Als Mieter Ihres Zuhauses sind sowohl die Instandhaltungs- als auch die Betriebskosten weiterhin von Ihnen zu tragen.

Welche Kosten entstehen bei einem Verkauf?

Wir tragen grundsätzlich alle üblichen Ankaufnebenkosten, dazu zählen u.a.

- Sachverständigengutachten
- Vertragserrichtung
- Treuhändische Abwicklung
- Notarbeglaubigung
- Grundbucheintragungen und Eigentumsübertrag
- Grunderwerbssteuer

Persönliche Kosten des Verkäufers, wie etwa Grundbuchlöschungen, welche für den Verkauf notwendig sind, eine rechtliche Beratung, die Besicherung der 2. Rate mittels Hypothek oder eine etwaige Immobilienertragssteuer, werden nicht von Sell and Stay getragen.

Ist ein Verkauf auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?

Grundsätzlich ist ein Verkauf trotz aktiver Belastung möglich, muss allerdings im Zuge dessen aufgelöst bzw. gelöscht werden.

Gibt es eine Mindestauszahlungssumme für den ersten Verkaufserlösanteil oder einen Mindestobjektwert?

Die Mindestauszahlungssumme für die 1. Rate beträgt 100.000€. Der Mindestobjektwert liegt somit bei 200.000€.

Wie profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?

Bei einem Rückmietverkauf erhalten Sie den Kaufpreis in zwei Raten ausbezahlt. Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Wertes und wird sofort in bar ausbezahlt, während die 2. Rate erst bei Freiwerden der Immobilie fällig wird. Da Sie die 2. Rate sozusagen stehen lassen, verhält sich diese wie eine Kapitalanlage im eigenen Zuhause. Bei Fälligkeit wird der zukünftige Wert der Immobilie ermittelt und nach Abzug der initialen Investitionskosten aus Kaufpreis und Nebenkosten erhalten Sie die übrigen 45% sowie die etwaigie anteilige Wertentwicklung.

Wie werden Erben berücksichtigt?

Erben haben, genau wie Sie zu Ihren Lebzeiten, die Möglichkeit, Ihr Zuhause zu einem vordefinierten Preis zurück zu erwerben. Sollten Ihre Erben keinen Rückkauf wünschen, erhalten Sie die 2. Rate sowie eine mögliche anteilige Wertsteigerung.

Bleibt die Miete immer gleich hoch?

Unsere Miete wird, wie jede andere Miete auch, über den Verbraucherpreisindex wertgesichert - genauso wie Gehälter oder Pensionseinkünfte.

Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf noch weiter- bzw. untervermietet werden?

Eine Weiter- oder Untervermietung ist nach Absprache grundsätzlich möglich.

Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf saniert oder umgebaut werden?

Ein Umbau ist nach Absprache jederzeit möglich. Eine Zustimmung darf dabei nur verweigert werden, wenn der Umbau einen Wertverlust der Immobilie verursachen würde.

Was passiert mit Ihrem Zuhause, wenn Sie altersbedingt umziehen müssen, z.B. in eine Pflegeeinrichtung?

Sobald Sie Ihr Zuhause nicht mehr bewohnen wollen oder können, müssen Sie den Mietvertrag beenden. Damit wird für Sie auch die 2. Rate zur Auszahlung fällig.
Informationsbroschüre
Beispielrechnung
die RuhestandPlus Lösung in Zahlen
Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen unser Ratenmodell transparent näherbringen. 
Der Wert einer Immobilie wird heute durch ein externes Gutachten mit € 400.000 bestimmt und an RuhestandPlus verkauft.
Die 1. Rate beträgt 60% des heutigen Wertes, somit € 240.000.- und wird sofort in bar ausbezahlt. Die Kaufnebenkosten in Höhe von 12÷%, somit €48.000, werden von uns getragen.
Die Miete für die laufende Nutzung beträgt 1.210 € pro Monat. 
Zum Zeitpunkt des Auszuges, nach 10 Jahren, ist die Immobilie rund € 500.000 wert. Das entspricht einer Wertsteigerung in Höhe von durchschnittlich 2,25% pro Jahr.
Die 2. Rate in Höhe von 40% des heutigen Wertes, beträgt somit € 160.000 plus die anteilige Wertsteigerung in Höhe von € 20.800*
*Gesamte Wertsteigerung: € 500.000 (zukünftiger Wert) – € 240.000 (1.Rate) – € 48.000 (Nebenkosten) – € 160.000 (2. Rate) = € 52.000; Anteilige Wertsteigerung: € 52.000 × 40% = € 20.800   
Informationsbroschüre
Beispielrechnung
die RuhestandPlus Lösung in Zahlen
Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen unser Ratenmodell transparent näherbringen. 
Der Wert einer Immobilie wird heute durch ein externes Gutachten mit € 400.000 bestimmt und an RuhestandPlus verkauft.
Die 1. Rate beträgt 60% des heutigen Wertes, somit € 240.000.- und wird sofort in bar ausbezahlt. Die Kaufnebenkosten in Höhe von 12÷%, somit €48.000, werden von uns getragen.
Die Miete für die laufende Nutzung beträgt 1.210 € pro Monat. 
Zum Zeitpunkt des Auszuges, nach 10 Jahren, ist die Immobilie rund € 500.000 wert. Das entspricht einer Wertsteigerung in Höhe von durchschnittlich 2,25% pro Jahr.
Die 2. Rate in Höhe von 40% des heutigen Wertes, beträgt somit € 160.000 plus die anteilige Wertsteigerung in Höhe von € 20.800*
*Gesamte Wertsteigerung: € 500.000 (zukünftiger Wert) – € 240.000 (1.Rate) – € 48.000 (Nebenkosten) – € 160.000 (2. Rate) = € 52.000; Anteilige Wertsteigerung: € 52.000 × 40% = € 20.800   
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