Was ist der Teilverkauf?

Bei einem Teilverkauf werden Anteile einer Immobilie veräußert. Dabei obliegt es dem Verkäufer, je nach Liquiditätsbedarf, selbst zu entscheiden, wie viele Anteile er verkaufen will. Maximal bietet Sell and Stay den Teilverkauf bis 50% des heutigen Marktwerts an. Dieser wird von einem unabhängigen Sachverständigen Gutachter ermittelt. Die beim Verkauf anfallenden Nebenkosten werden von Sell and Stay getragen.

Mit der Veräußerung erhält der Verkäufer ein sogenanntes Fruchtgenussrecht, welches ihm umfangreiche Rechte über die Nutzung der Immobilie auf Lebenszeit ermöglicht. Dieses “Nutzungsrecht” wird auch im Grundbuch eingetragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer im Zuge des Miteigentümervertrags ein monatliches Nutzungsentgelt für die veräußerten Anteile zu entrichten.

Sobald der Verkäufer die Immobilie nicht mehr nutzen will, wird das Fruchtgenussrecht gekündigt. Im Anschluss hat der Verkäufer bzw. seine Familie die Wahl, die Anteile zum zukünftigen Marktwert zurückzukaufen oder seine Anteile gemeinsam mit Sell and Stay am Markt zu veräußern. Sell and Stay kümmert sich in diesem Fall um die bestmögliche Aufbereitung der Immobilie sowie die Vermarktung. Etwaige Kosten wie zum Beispiel eine Maklerprovision werden von beiden Miteigentümern anteilig getragen.

Der zukünftige Verkaufserlös wird dann anhand der Anteile zwischen Verkäufer und Sell and Stay aufgeteilt, wobei Sell and Stay in jedem Fall die investierte Summe aus Teilkaufpreis und Nebenkosten vorrangig erhält. Dabei kommt es für den Verkäufer tatsächlich nur zu wirtschaftlichen Nachteilen, wenn die Immobilie während der Nutzung nicht mindestens um 8,5% an Wert gewinnt.

Wie funktioniert der Teilverkauf?

Fairer Kaufpreis

Sell and Stay kauft einen Teil Ihrer Immobilie. Der Wert wird durch das Gutachten eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen ermittelt

Finanzielle Liquidität

Der von Sell and Stay gekaufte Anteil kann bis zu 50% des Immobilienwertes betragen und wird sofort ausgezahlt

Attraktive Wertanlage

Sie bleiben weiterhin Eigentümer von einem Teil Ihrer Immobilie und profitieren somit anteilig von der zukünftigen Wertsteigerung

Lebenslange Nutzung

Ihr Nutzungsrecht wird durch ein im Grundbuch eingetragenes Fruchtegnusserecht abgesichert

Kostenfreie Umsetzung

Die mit dem Teilverkauf anfallenden Transaktionskosten werden zur Gänze von Sell and Stay getragen

Geregelte Zukunft

Es steht Ihnen offen, den von Sell and Stay erworbenen Anteil der Immobilie jederzeit zurückzukaufen

Endfällige Vergütung

Bei Sell And Stay fällt kein endfälliges Durchführungsentgelt an. Die Vermarktungskosten werden anteilig von der Miteigentümergemeinschaft getragen.

Persönliche Beratung

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Wie funktioniert RuhestandPlus?

Wie funktioniert  

der Teilverkauf?

  • Fairer Kaufpreis
    Sell and Stay kauft einen Teil Ihrer Immobilie. Der Wert wird durch das Gutachten eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen ermittelt
  • Finanzielle Flexibilität
    Der von Sell and Stay gekaufte Anteil kann bis zu 50% des Immobilienwertes betragen und wird sofort ausgezahlt
  • Attraktive Wertanlage
    Sie bleiben weiterhin Eigentümer von einem Teil Ihrer Immobilie und profitieren somit anteilig von der zukünftigen Wertsteigerung
  • Lebenslange Nutzung
    Ihr Nutzungsrecht wird durch ein im Grundbuch eingetragenes Fruchtegnusserecht abgesichert
  • Kostenfreie Umsetzung
    Die mit dem Teilverkauf anfallenden Transaktionskosten werden zur Gänze von Sell and Stay getragen
  • Geregelte Zukunft
    Es steht Ihnen offen, den von Sell and Stay erworbenen Anteil der Immobilie jederzeit zurückzukaufen
  • Endfällige Vergütung
    Bei Sell and Stay fällt kein endfälliges Durchführungsentgelt an. Die Vermarktungskosten werden anteilig von der Miteigentümergemeinschaft getragen.
  • Persönliche Beratung
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Gründe für den Teilverkauf

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Personen für einen Teilverkauf entscheiden. Hierfür sind die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche entscheidend. Folgende Gründe können für einen Teilverkauf Ihrer Immobilie sprechen:

Liquiditätserhöhung

Durch den Teilverkauf erhalten Sie direkten Zugang zu Kapital, das Sie für verschiedene Zwecke verwenden können, wie zum Beispiel für Renovierungen, zur Schuldentilgung, zur Unterstützung beim Ruhestand oder für Investitionen.

Beibehaltung des Zuhauses

Sie können weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen, während Sie gleichzeitig einen Teil des zuvor gebundenen Kapitals freisetzen. Dies ist besonders für Personen im höheren Alter attraktiv, die ihr Zuhause nicht verlassen möchten.

Flexibilität

Ein Teilverkauf kann eine flexible Alternative zu traditionellen Krediten bieten, insbesondere für ältere Eigentümer, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, sich für traditionelle Darlehen zu qualifizieren.

Teilung des Wertzuwachses

Beim Teilverkauf können Sie anteilig von möglichen zukünftigen Wertsteigerungen der Immobilie profitieren.

Vor- und Nachteile des Teilverkaufs

Vorteile der Teilverkaufs

  • Finanzielle Flexibilität durch Verkauf von Anteilen i.H.v. Liquiditätsbedarf
  • Zukünftige anteilige Wertsteigerung an der Immobilie bei Veräußerung 
  • Ein Rückkauf der veräußerten Immobilien Anteile jederzeit möglich 
  • Grundbücherlich verankertes Fruchtgenussrecht auf Lebenszeit
  • Kein Durchführungsentgelt oder andere versteckte Abschläge

Nachteile der Teilverkaufs

  • Eintritt in eine Miteigentumsgemeinschaft mit Rechten und Pflichten 
  • Verkauf von Immobilienanteilen ist nur für Ein- & Zweifamilienhäuser möglich
  • Alter der Fruchtgenussbegünstigten muss mindestens 57 Jahren betragen
  • Eine anteilige Immobilienertragsteuer fällt für der Verkäufer an 
  • Liquidationspräferenz in Höhe der heutigen Nebenkosten bei zukünftigem Verkauf
Sebastian Haupt
Gründer und Geschäftsführer
»Der Teilverkauf ist vor allem für Menschen sinnvoll, die eine langfristige Weiternutzung anstreben. Die Höhe des Nutzungsentgelt für das Fruchtgenussrecht steht in einem direkten Zusammenhang mit dem Kaufpreis der veräußerten Anteile. Mit Hilfe der Einkünfte und Reserven im Haushalt lässt sich dadurch individuell sinnvoll bemessen, wie viel Anteile man maximal verkaufen sollte, um die nachhaltige Leistbarkeit des Nutzungsentgeltes zu gewährleisten.«
Sebastian Haupt
Geschäftsführer von Sell and Stay

Der Teilverkauf Rechner

Einfach den geschätzten Wert, die benötigte Liquidität und die Nutzungsdauer eingeben und Ihr individuelles Teilverkauf Angebot berechnen.

* Laut Statistiken der österreichischen Nationalbank wurde in den letzten 20 Jahren eine Wertsteigerung von ⌀ 4,49 % pro Jahr erreicht. Aufgrund der aktuellen Marktlage gehen wir von einer zukünftigen Wertsteigerung von 2,5% p.a. aus.

Der Teilverkauf
am Beispiel von Herr und Frau Huber
Herr und Frau Huber erhalten eine Pension von rund 3.000€ monatlich. Trotzdem wollen Sie Ihren Ruhestand heute noch genießen, solange Sie sich fit und vital fühlen.

Nach langer Recherche und mehrfachen Beratungsgesprächen entschieden sich Herr und Frau Huber für einen Teilverkauf. Entsprechend Ihren finanziellen Möglichkeiten beschließen die Hubers, dass sie sich zukünftig maximal 1.000€ pro Monat an Nutzungsentgelt leisten wollen.

Nachdem der Gutachter den aktuellen Marktwert mit 680.000€ festgestellt hat, berechnet Sell And Stay ein individuelles Angebot für die Hubers. Dieses lautet wie folgt:

Auf Basis der gewünschten 1.000€ Nutzungsentgelt pro Monat erhalten die Hubers heute 209.790€ im Gegenzug für den Verkauf von rund 30,85% der Anteile Ihres Einfamilienhauses. Genug Geld, um sich die zukünftigen Reisen, ein Pool im Garten und neue Bäder und Küche zu leisten. Die Hubers sind glücklich und schauen Ihrem wohlverdienten Ruhestand voller Freude entgegen.

Nach 15 wundervollen Jahren in Ihrem Haus und Reisen rund um die Welt wird den Hubers der Aufwand mit dem eigenen Haus und Garten zu viel und sie entscheiden sich, in eine pflegeleichte und barrierefreie Wohnung zu ziehen.

Nach der Bekanntgabe der Hubers, das Fruchtgenuss aufgeben zu wollen, kümmert sich Sell And Stay im Namen der Miteigentümergemeinschaft um die bestmögliche Aufbereitung und Vermarktung der Immobilie.

Beim anschließenden Verkauf erzielt die Immobilie einen Preis in Höhe von 915.000€ - was einer Wertsteigerung von rund 2% pro Jahr entspricht. Die Hubers erhalten für ihre 69,15% Anteile abzüglich der zu entrichtenden anteiligen Maklerprovision nochmal 610.577€. Genug Geld, um sich eine schöne Wohnung und die benötigte Unterstützung zu leisten, die sie aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nun benötigen.
Der Teilverkauf
am Beispiel der Hubers
Herr und Frau Huber erhalten eine Pension von rund 3.000€ monatlich. Trotzdem wollen Sie Ihren Ruhestand heute noch genießen, solange Sie sich fit und vital fühlen.

Nach langer Recherche und mehrfachen Beratungsgesprächen entschieden sich Herr und Frau Huber für einen Teilverkauf. Entsprechend Ihren finanziellen Möglichkeiten beschließen die Hubers, dass sie sich zukünftig maximal 1.000€ pro Monat an Nutzungsentgelt leisten wollen.

Nachdem der Gutachter den aktuellen Marktwert mit 680.000€ festgestellt hat, berechnet Sell And Stay ein individuelles Angebot für die Hubers. Dieses lautet wie folgt:

Auf Basis der gewünschten 1.000€ Nutzungsentgelt pro Monat erhalten die Hubers heute 209.790€ im Gegenzug für den Verkauf von rund 30,85% der Anteile Ihres Einfamilienhauses. Genug Geld, um sich die zukünftigen Reisen, ein Pool im Garten und neue Bäder und Küche zu leisten. Die Hubers sind glücklich und schauen Ihrem wohlverdienten Ruhestand voller Freude entgegen.

Nach 15 wundervollen Jahren in Ihrem Haus und Reisen rund um die Welt wird den Hubers der Aufwand mit dem eigenen Haus und Garten zu viel und sie entscheiden sich, in eine pflegeleichte und barrierefreie Wohnung zu ziehen.

Nach der Bekanntgabe der Hubers, das Fruchtgenuss aufgeben zu wollen, kümmert sich Sell And Stay im Namen der Miteigentümergemeinschaft um die bestmögliche Aufbereitung und Vermarktung der Immobilie.

Beim anschließenden Verkauf erzielt die Immobilie einen Preis in Höhe von 915.000€ - was einer Wertsteigerung von rund 2% pro Jahr entspricht. Die Hubers erhalten für ihre 69,15% Anteile abzüglich der zu entrichtenden anteiligen Maklerprovision nochmal 610.577€. Genug Geld, um sich eine schöne Wohnung und die benötigte Unterstützung zu leisten, die sie aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nun benötigen.
Häufig gestellte Fragen
zum Teilverkauf

Für wen eignet sich der Teilverkauf?

Das Mindestalter für einen Teilverkauf beträgt 57 Jahre. Die Teilverkaufslösung eignet sich hierbei vor allem für Menschen, die besonderen Wert auf das langfristig leistbare Nutzungsentgelt legen. Der zu verkaufende Anteil der Immobilie und somit der Auszahlungsbetrag kann genau auf das nachhaltig leistbare Nutzungsentgelt abgestimmt werden.

Warum kauft Sell and Stay Teile von Immobilien und räumt den Bewohnern ein Nutzungsrecht ein?

Unser Ziel ist Menschen im gehobenen Alter dabei zu helfen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen, ohne ihr vertrautes Zuhause aufgeben zu müssen. Dabei bietet der Teilverkauf finanzielle Flexibilität eine nachhaltige Leistbarkeit auf Lebenszeit und die Möglichkeit, an der zukünftigen Wertsteigerung ihrer Immobilie zu partizipieren.

Wie läuft der Teilverkauf mit Sell and Stay im Detail ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt ein erstes Telefonat, um die ersten Fragen zu klären und den Ablauf zu besprechen. Wenn Sie sich mit uns gut aufgehoben fühlen und unsere Lösung Sie anspricht, bieten wir im nächsten Schritt einen persönlichen Besuch bei Ihnen zuhause an. An dieser Stelle geht es uns vor allem darum, Sie besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Wir sehen uns nicht nur als Käufer Ihrer Immobilienanteile, sondern viel mehr als langfristigen Partner für mehr finanzielle Flexibilität.

Nach unserem Besuch erstellen wir eine erste interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Sollte Ihnen der Rahmen zusagen und ein Verkauf weiterhin Ihren Vorstellungen entsprechen, beauftragen wir einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Auf dieser Basis erhalten Sie dann ein finales Angebot für die gewünschte Auszahlungshöhe. Nach Annahme des Angebots werden der finale Vertrag erstellt, zu welchen Sie im Anschluss eine Aufklärung durch einen Anwalt erhalten.

Immobilientransaktionen in Österreich bedürfen stets eines Notariatsaktes; somit wird bei einem Notartermin der Vertrag besiegelt und zur Abwicklung freigegeben. Die Eigentums- und Nutzungsrechte werden nach der Verkaufsabwicklung grundbuchlich eingetragen. Mit der Überweisung des Teilverkaufsbetrages auf Ihr Konto wird die Transaktion abgeschlossen. Ein essentieller Bestandteil unseres Angebots ist die Möglichkeit, nach dem Teilverkauf Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiterhin nutzen zu können. Darüber hinaus gibt es Ihnen das Recht, selber entscheiden zu können, wie lange Sie Ihr Zuhause nutzen wollen, d.h. Sie können zu jeder Zeit und ohne unsere Zustimmung die Nutzung aufgeben. Im Gegensatz dazu haben wir nur bei grobem Vertragsverstoß Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum und mit einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, die Partnerschaft zu beenden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie auch jederzeit Ihren Miteigentumsanteil von uns zu dem sodann gültigen Marktpreis zurückkaufen können. Eine solche Option erhalten auch Ihre Erben. Nehmen Sie bzw. Ihre Erben die Möglichkeit des Rückkaufs nicht in Anspruch, kann die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns veräußert werden und Sie erhalten den auf Ihren mitverkauften Miteigentumsanteil entfallenden Kaufpreis zzgl. einer möglichen anteiligen Wertsteigerung.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf?

Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Grundsätzlich wird kann der Prozess in 2-3 Monaten vom Erstkontakt bis zum Notar dauern.

1. Übermittlung Ihrer Kontaktdaten
2. Ein erstes Telefonat
3. Der persönliche Besuch bei Ihnen vor Ort
4. Interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie durch Sell and Stay
5. Abstimmung unseres Angebots mit Ihren Vorstellungen
6. Verkaufspreisermittlung durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigengutachter
7. Erstellung eines verbindlichen Kaufangebots mit dem enthaltenen Nutzungsrecht durch uns
8. Unterzeichnung beim Notar
9. Grundbuchliche Vollziehung des Vertrages
10. Auszahlung

Kann die Höhe Teilverkaufes selbst bestimmt werden?

Grundsätzlich ja - dabei gilt es aber ein paar Richtlinien zu beachten. Der Minimalbetrag für den Auszahlungsbetrages im Rahmen eines Teilverkaufes liegt bei EUR 100.000.-. Der Maximalbetrag für den ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteil liegt bei 50% des Verkehrswertgutachtens.

Wie lange kann ich mein Zuhause nach dem Teilverkauf nutzen?

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten ein im Grundbuch abgesichertes, lebenslanges Fruchtgenussrecht. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können solange Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.

Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?

Da Sie weiterhin Miteigentümer und alleiniger Bewohner der Immobilie sind, kommen Sie weiterhin für alle Betriebskosten und Versicherungen auf.

Wer trägt die Instandsetzungskosten der Immobilie?

Die Instandsetzung obliegt grundsätzlich Ihnen. Im Rahmen eines erhöhten monatlichen Nutzungsentgelts können wir die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen anteilig entsprechend unserem Eigentumsanteil übernehmen, wenn Sie sich das Wünschen.

Welche Kosten entstehen bei einem Verkauf?

Wir tragen grundsätzlich die beim Immobilienteilverkauf anfallenden Transaktionsnebenkosten, damit Sie Ihre neue finanzielle Flexibilität maximal genießen können. Zu den von uns übernommenen Kosten zählen u.a.:

- Erstellung des unabhängigen Sachverständigengutachtens
- Vertragserrichtungskosten
- Notarkosten
- Grundbuchkosten
- Grunderwerbssteuer

Kosten für die Löschung des Grundbuches oder Ihre persönliche Immobilienertragssteuer sind wie bei einem normalen Immobilienverkauf auch von Ihnen zu tragen.

Ist ein Teilverkauf auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?

Grundsätzlich ist ein Teilverkauf nur von unbelasteten Immobilien möglich. Falls noch eine Restschulden besteht, muss diese im Rahmen des Teilverkaufs beglichen werden.

Wie profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?

Da Sie bei der Lösung nur einen Anteil Ihrer Immobilie verkaufen, profitieren Sie mit jenem Eigentumsanteil weiterhin an einer zukünftigen Wertsteigerung.

Wie werden Erben berücksichtigt?

Ihre Erben haben, genau wie Sie zu Lebzeiten, die Möglichkeit, den Anteil zurückzuerwerben. Zusätzlich haben Ihre Erben im Falle eines Ablebens das Recht auf den anteiligen Veräußerungserlös im Rahmen des Gesamtverkaufs.

Bleibt das Nutzungsentgelt immer gleich hoch?

Das monatliche Nutzungsentgelt bleibt für Sie die ersten 10 Jahre gleich und ermöglicht Ihnen so vollständige Transparenz und Planbarkeit. Nach Beendigung der zehn Jahre passt sich das Nutzungsentgelt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes an, ähnlich wie Ihre Renteneinkünfte. Um jedoch einen unberechenbaren Anstieg zu vermeiden, haben wir den Anstieg des Nutzungsentgelts prozentual begrenzt.

Darf ich mein Zuhause nach dem Verkauf teilwiese vermieten?

Nach dem Teilverkauf für Ihre Immobilie erhalten Sie ein Fruchtgenussrecht, welches Ihnen weitergehende Nutzungsrechte zusichert – eine Vermietung ist dabei weiterhin möglich.

Darf mein Zuhause nach dem Teilverkauf saniert oder umgebaut werden?

Eine Sanierung oder ein Umbau sind grundsätzlich möglich. Dabei ist allerdings die ordentliche Planung sowie die professionelle Durchführung zu beachten. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben beratend zur Seite.

Was passiert mit meinem Zuhause, wenn ich altersbedingt umziehen muss, z.B. in eine Pflegeeinrichtung?

Sobald Sie bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner Ihr Zuhause nicht mehr selbst bewohnen wollen oder können, wird die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Sie erhalten dann den Veräußerungserlös des Gesamtverkaufs der Immobilie.
Häufig gestellte Fragen
zum Teilverkauf

Für wen eignet sich der Teilverkauf?

Das Mindestalter für einen Teilverkauf beträgt 57 Jahre. Die Teilverkaufslösung eignet sich hierbei vor allem für Menschen, die besonderen Wert auf das langfristig leistbare Nutzungsentgelt legen. Der zu verkaufende Anteil der Immobilie und somit der Auszahlungsbetrag kann genau auf das nachhaltig leistbare Nutzungsentgelt abgestimmt werden.

Warum kauft Sell and Stay Teile von Immobilien und räumt den Bewohnern ein Nutzungsrecht ein?

Unser Ziel ist Menschen im gehobenen Alter dabei zu helfen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen, ohne ihr vertrautes Zuhause aufgeben zu müssen. Dabei bietet der Teilverkauf finanzielle Flexibilität eine nachhaltige Leistbarkeit auf Lebenszeit und die Möglichkeit, an der zukünftigen Wertsteigerung ihrer Immobilie zu partizipieren.

Wie läuft der Teilverkauf mit Sell and Stay im Detail ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt ein erstes Telefonat, um die ersten Fragen zu klären und den Ablauf zu besprechen. Wenn Sie sich mit uns gut aufgehoben fühlen und unsere Lösung Sie anspricht, bieten wir im nächsten Schritt einen persönlichen Besuch bei Ihnen zuhause an. An dieser Stelle geht es uns vor allem darum, Sie besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Wir sehen uns nicht nur als Käufer Ihrer Immobilienanteile, sondern viel mehr als langfristigen Partner für mehr finanzielle Flexibilität.

Nach unserem Besuch erstellen wir eine erste interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Sollte Ihnen der Rahmen zusagen und ein Verkauf weiterhin Ihren Vorstellungen entsprechen, beauftragen wir einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Auf dieser Basis erhalten Sie dann ein finales Angebot für die gewünschte Auszahlungshöhe. Nach Annahme des Angebots werden der finale Vertrag erstellt, zu welchen Sie im Anschluss eine Aufklärung durch einen Anwalt erhalten.

Immobilientransaktionen in Österreich bedürfen stets eines Notariatsaktes; somit wird bei einem Notartermin der Vertrag besiegelt und zur Abwicklung freigegeben. Die Eigentums- und Nutzungsrechte werden nach der Verkaufsabwicklung grundbuchlich eingetragen. Mit der Überweisung des Teilverkaufsbetrages auf Ihr Konto wird die Transaktion abgeschlossen. Ein essentieller Bestandteil unseres Angebots ist die Möglichkeit, nach dem Teilverkauf Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiterhin nutzen zu können. Darüber hinaus gibt es Ihnen das Recht, selber entscheiden zu können, wie lange Sie Ihr Zuhause nutzen wollen, d.h. Sie können zu jeder Zeit und ohne unsere Zustimmung die Nutzung aufgeben. Im Gegensatz dazu haben wir nur bei grobem Vertragsverstoß Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum und mit einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, die Partnerschaft zu beenden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie auch jederzeit Ihren Miteigentumsanteil von uns zu dem sodann gültigen Marktpreis zurückkaufen können. Eine solche Option erhalten auch Ihre Erben. Nehmen Sie bzw. Ihre Erben die Möglichkeit des Rückkaufs nicht in Anspruch, kann die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns veräußert werden und Sie erhalten den auf Ihren mitverkauften Miteigentumsanteil entfallenden Kaufpreis zzgl. einer möglichen anteiligen Wertsteigerung.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf?

Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Grundsätzlich wird kann der Prozess in 2-3 Monaten vom Erstkontakt bis zum Notar dauern.

1. Übermittlung Ihrer Kontaktdaten
2. Ein erstes Telefonat
3. Der persönliche Besuch bei Ihnen vor Ort
4. Interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie durch Sell and Stay
5. Abstimmung unseres Angebots mit Ihren Vorstellungen
6. Verkaufspreisermittlung durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigengutachter
7. Erstellung eines verbindlichen Kaufangebots mit dem enthaltenen Nutzungsrecht durch uns
8. Unterzeichnung beim Notar
9. Grundbuchliche Vollziehung des Vertrages
10. Auszahlung

Kann die Höhe Teilverkaufes selbst bestimmt werden?

Grundsätzlich ja - dabei gilt es aber ein paar Richtlinien zu beachten. Der Minimalbetrag für den Auszahlungsbetrages im Rahmen eines Teilverkaufes liegt bei EUR 100.000.-. Der Maximalbetrag für den ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteil liegt bei 50% des Verkehrswertgutachtens.

Wie lange kann ich mein Zuhause nach dem Teilverkauf nutzen?

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten ein im Grundbuch abgesichertes, lebenslanges Fruchtgenussrecht. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können solange Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.

Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?

Da Sie weiterhin Miteigentümer und alleiniger Bewohner der Immobilie sind, kommen Sie weiterhin für alle Betriebskosten und Versicherungen auf.

Wer trägt die Instandsetzungskosten der Immobilie?

Die Instandsetzung obliegt grundsätzlich Ihnen. Im Rahmen eines erhöhten monatlichen Nutzungsentgelts können wir die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen anteilig entsprechend unserem Eigentumsanteil übernehmen, wenn Sie sich das Wünschen.

Welche Kosten entstehen bei einem Verkauf?

Wir tragen grundsätzlich die beim Immobilienteilverkauf anfallenden Transaktionsnebenkosten, damit Sie Ihre neue finanzielle Flexibilität maximal genießen können. Zu den von uns übernommenen Kosten zählen u.a.:

- Erstellung des unabhängigen Sachverständigengutachtens
- Vertragserrichtungskosten
- Notarkosten
- Grundbuchkosten
- Grunderwerbssteuer

Kosten für die Löschung des Grundbuches oder Ihre persönliche Immobilienertragssteuer sind wie bei einem normalen Immobilienverkauf auch von Ihnen zu tragen.

Ist ein Teilverkauf auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?

Grundsätzlich ist ein Teilverkauf nur von unbelasteten Immobilien möglich. Falls noch eine Restschulden besteht, muss diese im Rahmen des Teilverkaufs beglichen werden.

Wie profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?

Da Sie bei der Lösung nur einen Anteil Ihrer Immobilie verkaufen, profitieren Sie mit jenem Eigentumsanteil weiterhin an einer zukünftigen Wertsteigerung.

Wie werden Erben berücksichtigt?

Ihre Erben haben, genau wie Sie zu Lebzeiten, die Möglichkeit, den Anteil zurückzuerwerben. Zusätzlich haben Ihre Erben im Falle eines Ablebens das Recht auf den anteiligen Veräußerungserlös im Rahmen des Gesamtverkaufs.

Bleibt das Nutzungsentgelt immer gleich hoch?

Das monatliche Nutzungsentgelt bleibt für Sie die ersten 10 Jahre gleich und ermöglicht Ihnen so vollständige Transparenz und Planbarkeit. Nach Beendigung der zehn Jahre passt sich das Nutzungsentgelt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes an, ähnlich wie Ihre Renteneinkünfte. Um jedoch einen unberechenbaren Anstieg zu vermeiden, haben wir den Anstieg des Nutzungsentgelts prozentual begrenzt.

Darf ich mein Zuhause nach dem Verkauf teilwiese vermieten?

Nach dem Teilverkauf für Ihre Immobilie erhalten Sie ein Fruchtgenussrecht, welches Ihnen weitergehende Nutzungsrechte zusichert – eine Vermietung ist dabei weiterhin möglich.

Darf mein Zuhause nach dem Teilverkauf saniert oder umgebaut werden?

Eine Sanierung oder ein Umbau sind grundsätzlich möglich. Dabei ist allerdings die ordentliche Planung sowie die professionelle Durchführung zu beachten. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben beratend zur Seite.

Was passiert mit meinem Zuhause, wenn ich altersbedingt umziehen muss, z.B. in eine Pflegeeinrichtung?

Sobald Sie bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner Ihr Zuhause nicht mehr selbst bewohnen wollen oder können, wird die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Sie erhalten dann den Veräußerungserlös des Gesamtverkaufs der Immobilie.
Informationsbroschüre
Beispielrechnung
die RuhestandPlus Lösung in Zahlen
Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen unser Ratenmodell transparent näherbringen. 
Der Wert einer Immobilie wird heute durch ein externes Gutachten mit € 400.000 bestimmt und an RuhestandPlus verkauft.
Die 1. Rate beträgt 60% des heutigen Wertes, somit € 240.000.- und wird sofort in bar ausbezahlt. Die Kaufnebenkosten in Höhe von 12÷%, somit €48.000, werden von uns getragen.
Die Miete für die laufende Nutzung beträgt 1.210 € pro Monat. 
Zum Zeitpunkt des Auszuges, nach 10 Jahren, ist die Immobilie rund € 500.000 wert. Das entspricht einer Wertsteigerung in Höhe von durchschnittlich 2,25% pro Jahr.
Die 2. Rate in Höhe von 40% des heutigen Wertes, beträgt somit € 160.000 plus die anteilige Wertsteigerung in Höhe von € 20.800*
*Gesamte Wertsteigerung: € 500.000 (zukünftiger Wert) – € 240.000 (1.Rate) – € 48.000 (Nebenkosten) – € 160.000 (2. Rate) = € 52.000; Anteilige Wertsteigerung: € 52.000 × 40% = € 20.800   
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