Das Mindestalter für einen Teilverkauf beträgt 57 Jahre. Die Teilverkaufslösung eignet sich hierbei vor allem für Menschen, die besonderen Wert auf das langfristig leistbare Nutzungsentgelt legen. Der zu verkaufende Anteil der Immobilie und somit der Auszahlungsbetrag kann genau auf das nachhaltig leistbare Nutzungsentgelt abgestimmt werden.
Warum kauft Sell and Stay Teile von Immobilien und räumt den Bewohnern ein Nutzungsrecht ein?
Unser Ziel ist Menschen im gehobenen Alter dabei zu helfen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen, ohne ihr vertrautes Zuhause aufgeben zu müssen. Dabei bietet der Teilverkauf finanzielle Flexibilität eine nachhaltige Leistbarkeit auf Lebenszeit und die Möglichkeit, an der zukünftigen Wertsteigerung ihrer Immobilie zu partizipieren.
Wie läuft der Teilverkauf mit Sell and Stay im Detail ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt ein erstes Telefonat, um die ersten Fragen zu klären und den Ablauf zu besprechen. Wenn Sie sich mit uns gut aufgehoben fühlen und unsere Lösung Sie anspricht, bieten wir im nächsten Schritt einen persönlichen Besuch bei Ihnen zuhause an. An dieser Stelle geht es uns vor allem darum, Sie besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Wir sehen uns nicht nur als Käufer Ihrer Immobilienanteile, sondern viel mehr als langfristigen Partner für mehr finanzielle Flexibilität.
Nach unserem Besuch erstellen wir eine erste interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Sollte Ihnen der Rahmen zusagen und ein Verkauf weiterhin Ihren Vorstellungen entsprechen, beauftragen wir einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Auf dieser Basis erhalten Sie dann ein finales Angebot für die gewünschte Auszahlungshöhe. Nach Annahme des Angebots werden der finale Vertrag erstellt, zu welchen Sie im Anschluss eine Aufklärung durch einen Anwalt erhalten.
Immobilientransaktionen in Österreich bedürfen stets eines Notariatsaktes; somit wird bei einem Notartermin der Vertrag besiegelt und zur Abwicklung freigegeben. Die Eigentums- und Nutzungsrechte werden nach der Verkaufsabwicklung grundbuchlich eingetragen. Mit der Überweisung des Teilverkaufsbetrages auf Ihr Konto wird die Transaktion abgeschlossen. Ein essentieller Bestandteil unseres Angebots ist die Möglichkeit, nach dem Teilverkauf Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiterhin nutzen zu können. Darüber hinaus gibt es Ihnen das Recht, selber entscheiden zu können, wie lange Sie Ihr Zuhause nutzen wollen, d.h. Sie können zu jeder Zeit und ohne unsere Zustimmung die Nutzung aufgeben. Im Gegensatz dazu haben wir nur bei grobem Vertragsverstoß Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum und mit einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, die Partnerschaft zu beenden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie auch jederzeit Ihren Miteigentumsanteil von uns zu dem sodann gültigen Marktpreis zurückkaufen können. Eine solche Option erhalten auch Ihre Erben. Nehmen Sie bzw. Ihre Erben die Möglichkeit des Rückkaufs nicht in Anspruch, kann die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns veräußert werden und Sie erhalten den auf Ihren mitverkauften Miteigentumsanteil entfallenden Kaufpreis zzgl. einer möglichen anteiligen Wertsteigerung.
Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf?
Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Grundsätzlich wird kann der Prozess in 2-3 Monaten vom Erstkontakt bis zum Notar dauern.
1. Übermittlung Ihrer Kontaktdaten 2. Ein erstes Telefonat 3. Der persönliche Besuch bei Ihnen vor Ort 4. Interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie durch Sell and Stay 5. Abstimmung unseres Angebots mit Ihren Vorstellungen 6. Verkaufspreisermittlung durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigengutachter 7. Erstellung eines verbindlichen Kaufangebots mit dem enthaltenen Nutzungsrecht durch uns 8. Unterzeichnung beim Notar 9. Grundbuchliche Vollziehung des Vertrages 10. Auszahlung
Kann die Höhe des Teilverkaufs selbst bestimmt werden?
Grundsätzlich ja - dabei gilt es aber ein paar Richtlinien zu beachten. Der Minimalbetrag für den Auszahlungsbetrag im Rahmen eines Teilverkaufs liegt bei 100.000€. Der Maximalbetrag für den ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteil liegt be 50% des Verkehrswertgutachtens.
Wie lange kann ich mein Zuhause nach dem Teilverkauf nutzen?
Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten ein im Grundbuch abgesichertes, lebenslanges Fruchtgenussrecht. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können solange Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?
Da Sie weiterhin Miteigentümer und alleiniger Bewohner der Immobilie sind, kommen Sie weiterhin für alle Betriebskosten und Versicherungen auf.
Wer trägt die Instandsetzungskosten der Immobilie?
Die Instandsetzung obliegt grundsätzlich Ihnen. Im Rahmen eines erhöhten monatlichen Nutzungsentgelts können wir die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen anteilig entsprechend unserem Eigentumsanteil übernehmen, wenn Sie sich das Wünschen.
Welche Kosten entstehen bei einem Verkauf?
Wir tragen grundsätzlich die beim Immobilienteilverkauf anfallenden Transaktionsnebenkosten, damit Sie Ihre neue finanzielle Flexibilität maximal genießen können. Zu den von uns übernommenen Kosten zählen u.a.:
Kosten für die Löschung des Grundbuches oder Ihre persönliche Immobilienertragssteuer sind wie bei einem normalen Immobilienverkauf auch von Ihnen zu tragen.
Ist ein Teilverkauf auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?
Grundsätzlich ist ein Teilverkauf nur von unbelasteten Immobilien möglich. Falls noch eine Restschulden besteht, muss diese im Rahmen des Teilverkaufs beglichen werden.
Wie profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?
Da Sie bei der Lösung nur einen Anteil Ihrer Immobilie verkaufen, profitieren Sie mit jenem Eigentumsanteil weiterhin an einer zukünftigen Wertsteigerung.
Wie werden Erben berücksichtigt?
Ihre Erben haben, genau wie Sie zu Lebzeiten, die Möglichkeit, den Anteil zurückzuerwerben. Zusätzlich haben Ihre Erben im Falle eines Ablebens das Recht auf den anteiligen Veräußerungserlös im Rahmen des Gesamtverkaufs.
Bleibt das Nutzungsentgelt immer gleich hoch?
Das monatliche Nutzungsentgelt bleibt für Sie die ersten 10 Jahre gleich und ermöglicht Ihnen so vollständige Transparenz und Planbarkeit. Nach Beendigung der zehn Jahre passt sich das Nutzungsentgelt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes an, ähnlich wie Ihre Renteneinkünfte. Um jedoch einen unberechenbaren Anstieg zu vermeiden, haben wir den Anstieg des Nutzungsentgelts prozentual begrenzt.
Darf ich mein Zuhause nach dem Verkauf teilwiese vermieten?
Nach dem Teilverkauf für Ihre Immobilie erhalten Sie ein Fruchtgenussrecht, welches Ihnen weitergehende Nutzungsrechte zusichert – eine Vermietung ist dabei weiterhin möglich.
Darf mein Zuhause nach dem Teilverkauf saniert oder umgebaut werden?
Eine Sanierung oder ein Umbau sind grundsätzlich möglich. Dabei ist allerdings die ordentliche Planung sowie die professionelle Durchführung zu beachten. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben beratend zur Seite.
Was passiert mit meinem Zuhause, wenn ich altersbedingt umziehen muss, z.B. in eine Pflegeeinrichtung?
Sobald Sie bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner Ihr Zuhause nicht mehr selbst bewohnen wollen oder können, wird die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Sie erhalten dann den Veräußerungserlös des Gesamtverkaufs der Immobilie.
Teilverkauf
FAQs
Für wen eignet sich der Teilverkauf?
Das Mindestalter für einen Teilverkauf beträgt 57 Jahre. Die Teilverkaufslösung eignet sich hierbei vor allem für Menschen, die besonderen Wert auf das langfristig leistbare Nutzungsentgelt legen. Der zu verkaufende Anteil der Immobilie und somit der Auszahlungsbetrag kann genau auf das nachhaltig leistbare Nutzungsentgelt abgestimmt werden.
Warum kauft Sell and Stay Teile von Immobilien und räumt den Bewohnern ein Nutzungsrecht ein?
Unser Ziel ist Menschen im gehobenen Alter dabei zu helfen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen, ohne ihr vertrautes Zuhause aufgeben zu müssen. Dabei bietet der Teilverkauf finanzielle Flexibilität eine nachhaltige Leistbarkeit auf Lebenszeit und die Möglichkeit, an der zukünftigen Wertsteigerung ihrer Immobilie zu partizipieren.
Wie läuft der Teilverkauf mit Sell and Stay im Detail ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt ein erstes Telefonat, um die ersten Fragen zu klären und den Ablauf zu besprechen. Wenn Sie sich mit uns gut aufgehoben fühlen und unsere Lösung Sie anspricht, bieten wir im nächsten Schritt einen persönlichen Besuch bei Ihnen zuhause an. An dieser Stelle geht es uns vor allem darum, Sie besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Wir sehen uns nicht nur als Käufer Ihrer Immobilienanteile, sondern viel mehr als langfristigen Partner für mehr finanzielle Flexibilität.
Nach unserem Besuch erstellen wir eine erste interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Sollte Ihnen der Rahmen zusagen und ein Verkauf weiterhin Ihren Vorstellungen entsprechen, beauftragen wir einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Auf dieser Basis erhalten Sie dann ein finales Angebot für die gewünschte Auszahlungshöhe. Nach Annahme des Angebots werden der finale Vertrag erstellt, zu welchen Sie im Anschluss eine Aufklärung durch einen Anwalt erhalten.
Immobilientransaktionen in Österreich bedürfen stets eines Notariatsaktes; somit wird bei einem Notartermin der Vertrag besiegelt und zur Abwicklung freigegeben. Die Eigentums- und Nutzungsrechte werden nach der Verkaufsabwicklung grundbuchlich eingetragen. Mit der Überweisung des Teilverkaufsbetrages auf Ihr Konto wird die Transaktion abgeschlossen. Ein essentieller Bestandteil unseres Angebots ist die Möglichkeit, nach dem Teilverkauf Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiterhin nutzen zu können. Darüber hinaus gibt es Ihnen das Recht, selber entscheiden zu können, wie lange Sie Ihr Zuhause nutzen wollen, d.h. Sie können zu jeder Zeit und ohne unsere Zustimmung die Nutzung aufgeben. Im Gegensatz dazu haben wir nur bei grobem Vertragsverstoß Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum und mit einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, die Partnerschaft zu beenden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie auch jederzeit Ihren Miteigentumsanteil von uns zu dem sodann gültigen Marktpreis zurückkaufen können. Eine solche Option erhalten auch Ihre Erben. Nehmen Sie bzw. Ihre Erben die Möglichkeit des Rückkaufs nicht in Anspruch, kann die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns veräußert werden und Sie erhalten den auf Ihren mitverkauften Miteigentumsanteil entfallenden Kaufpreis zzgl. einer möglichen anteiligen Wertsteigerung.
Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf?
Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Grundsätzlich wird kann der Prozess in 2-3 Monaten vom Erstkontakt bis zum Notar dauern.
1. Übermittlung Ihrer Kontaktdaten 2. Ein erstes Telefonat 3. Der persönliche Besuch bei Ihnen vor Ort 4. Interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie durch Sell and Stay 5. Abstimmung unseres Angebots mit Ihren Vorstellungen 6. Verkaufspreisermittlung durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigengutachter 7. Erstellung eines verbindlichen Kaufangebots mit dem enthaltenen Nutzungsrecht durch uns 8. Unterzeichnung beim Notar 9. Grundbuchliche Vollziehung des Vertrages 10. Auszahlung
Kann die Höhe des Teilverkaufes selbst bestimmt werden?
Grundsätzlich ja - dabei gilt es aber ein paar Richtlinien zu beachten. Der Minimalbetrag für den Auszahlungsbetrag im Rahmen eines Teilverkaufs liegt bei 100.000€. Der Maximalbetrag für den ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteil liegt be 50% des Verkehrswertgutachtens.
Wie lange kann ich mein Zuhause nach dem Teilverkauf nutzen?
Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten ein im Grundbuch abgesichertes, lebenslanges Fruchtgenussrecht. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können solange Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?
Da Sie weiterhin Miteigentümer und alleiniger Bewohner der Immobilie sind, kommen Sie weiterhin für alle Betriebskosten und Versicherungen auf.
Wer trägt die Instandsetzungskosten der Immobilie?
Die Instandsetzung obliegt grundsätzlich Ihnen. Im Rahmen eines erhöhten monatlichen Nutzungsentgelts können wir die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen anteilig entsprechend unserem Eigentumsanteil übernehmen, wenn Sie sich das Wünschen.
Welche Kosten entstehen bei einem Verkauf?
Wir tragen grundsätzlich die beim Immobilienteilverkauf anfallenden Transaktionsnebenkosten, damit Sie Ihre neue finanzielle Flexibilität maximal genießen können. Zu den von uns übernommenen Kosten zählen u.a.:
Kosten für die Löschung des Grundbuches oder Ihre persönliche Immobilienertragssteuer sind wie bei einem normalen Immobilienverkauf auch von Ihnen zu tragen.
Ist ein Teilverkauf auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?
Grundsätzlich ist ein Teilverkauf nur von unbelasteten Immobilien möglich. Falls noch eine Restschulden besteht, muss diese im Rahmen des Teilverkaufs beglichen werden.
Wie profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?
Da Sie bei der Lösung nur einen Anteil Ihrer Immobilie verkaufen, profitieren Sie mit jenem Eigentumsanteil weiterhin an einer zukünftigen Wertsteigerung.
Wie werden Erben berücksichtigt?
Ihre Erben haben, genau wie Sie zu Lebzeiten, die Möglichkeit, den Anteil zurückzuerwerben. Zusätzlich haben Ihre Erben im Falle eines Ablebens das Recht auf den anteiligen Veräußerungserlös im Rahmen des Gesamtverkaufs.
Bleibt das Nutzungsentgelt immer gleich hoch?
Das monatliche Nutzungsentgelt bleibt für Sie die ersten 10 Jahre gleich und ermöglicht Ihnen so vollständige Transparenz und Planbarkeit. Nach Beendigung der zehn Jahre passt sich das Nutzungsentgelt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes an, ähnlich wie Ihre Renteneinkünfte. Um jedoch einen unberechenbaren Anstieg zu vermeiden, haben wir den Anstieg des Nutzungsentgelts prozentual begrenzt.
Darf ich mein Zuhause nach dem Verkauf teilwiese vermieten?
Nach dem Teilverkauf für Ihre Immobilie erhalten Sie ein Fruchtgenussrecht, welches Ihnen weitergehende Nutzungsrechte zusichert – eine Vermietung ist dabei weiterhin möglich.
Darf mein Zuhause nach dem Teilverkauf saniert oder umgebaut werden?
Eine Sanierung oder ein Umbau sind grundsätzlich möglich. Dabei ist allerdings die ordentliche Planung sowie die professionelle Durchführung zu beachten. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben beratend zur Seite.
Was passiert mit meinem Zuhause, wenn ich altersbedingt umziehen muss, z.B. in eine Pflegeeinrichtung?
Sobald Sie bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner Ihr Zuhause nicht mehr selbst bewohnen wollen oder können, wird die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Sie erhalten dann den Veräußerungserlös des Gesamtverkaufs der Immobilie.
Informationsbroschüre
Beispielrechnung
die RuhestandPlus Lösung in Zahlen
Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen unser Ratenmodell transparent näherbringen. Der Wert einer Immobilie wird heute durch ein externes Gutachten mit € 400.000 bestimmt und an RuhestandPlus verkauft. Die 1. Rate beträgt 60% des heutigen Wertes, somit € 240.000.- und wird sofort in bar ausbezahlt. Die Kaufnebenkosten in Höhe von 12÷%, somit €48.000, werden von uns getragen. Die Miete für die laufende Nutzung beträgt 1.210 € pro Monat. Zum Zeitpunkt des Auszuges, nach 10 Jahren, ist die Immobilie rund € 500.000 wert. Das entspricht einer Wertsteigerung in Höhe von durchschnittlich 2,25% pro Jahr. Die 2. Rate in Höhe von 40% des heutigen Wertes, beträgt somit € 160.000 plus die anteilige Wertsteigerung in Höhe von € 20.800*
Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen unser Ratenmodell transparent näherbringen. Der Wert einer Immobilie wird heute durch ein externes Gutachten mit € 400.000 bestimmt und an RuhestandPlus verkauft. Die 1. Rate beträgt 60% des heutigen Wertes, somit € 240.000.- und wird sofort in bar ausbezahlt. Die Kaufnebenkosten in Höhe von 12÷%, somit €48.000, werden von uns getragen. Die Miete für die laufende Nutzung beträgt 1.210 € pro Monat. Zum Zeitpunkt des Auszuges, nach 10 Jahren, ist die Immobilie rund € 500.000 wert. Das entspricht einer Wertsteigerung in Höhe von durchschnittlich 2,25% pro Jahr. Die 2. Rate in Höhe von 40% des heutigen Wertes, beträgt somit € 160.000 plus die anteilige Wertsteigerung in Höhe von € 20.800*