Unser Produkt

Teilverkauf

Das Modell

Was ist der Teilverkauf?
Bei einem Teilverkauf werden Anteile einer Immobilie veräußert. Dabei obliegt es dem Verkäufer, je nach Liquiditätsbedarf, selbst zu entscheiden, wie viele Anteile er verkaufen will. Maximal bietet Sell and Stay den Teilverkauf bis 50% des heutigen Marktwerts an. Dieser wird von einem unabhängigen Sachverständigen Gutachter ermittelt. Die beim Verkauf anfallenden Nebenkosten werden von Sell and Stay getragen.

Was ist der Teilverkauf?

Bei einem Teilverkauf werden Anteile einer Immobilie veräußert. Dabei obliegt es dem Verkäufer, je nach Liquiditätsbedarf, selbst zu entscheiden, wie viele Anteile er verkaufen will. Maximal bietet Sell and Stay den Teilverkauf bis 50% des heutigen Marktwerts an. Dieser wird von einem unabhängigen Sachverständigen Gutachter ermittelt. Die beim Verkauf anfallenden Nebenkosten werden von Sell and Stay getragen.

Mit der Veräußerung erhält der Verkäufer ein sogenanntes Fruchtgenussrecht, welches ihm umfangreiche Rechte über die Nutzung der Immobilie auf Lebenszeit ermöglicht. Dieses “Nutzungsrecht” wird auch im Grundbuch eingetragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer im Zuge des Miteigentümervertrags ein monatliches Nutzungsentgelt für die veräußerten Anteile zu entrichten.

Sobald der Verkäufer die Immobilie nicht mehr nutzen will, wird das Fruchtgenussrecht gekündigt. Im Anschluss hat der Verkäufer bzw. seine Familie die Wahl, die Anteile zum zukünftigen Marktwert zurückzukaufen oder seine Anteile gemeinsam mit Sell and Stay am Markt zu veräußern. Sell and Stay kümmert sich in diesem Fall um die bestmögliche Aufbereitung der Immobilie sowie die Vermarktung. Etwaige Kosten wie zum Beispiel eine Maklerprovision werden von beiden Miteigentümern anteilig getragen.

Der zukünftige Verkaufserlös wird dann anhand der Anteile zwischen Verkäufer und Sell and Stay aufgeteilt, wobei Sell and Stay in jedem Fall die investierte Summe aus Teilkaufpreis und Nebenkosten vorrangig erhält. Dabei kommt es für den Verkäufer tatsächlich nur zu wirtschaftlichen Nachteilen, wenn die Immobilie während der Nutzung nicht mindestens um 8,5% an Wert gewinnt.

Mit der Veräußerung erhält der Verkäufer ein sogenanntes Fruchtgenussrecht, welches ihm umfangreiche Rechte über die Nutzung der Immobilie auf Lebenszeit ermöglicht. Dieses “Nutzungsrecht” wird auch im Grundbuch eingetragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer im Zuge des Miteigentümervertrags ein monatliches Nutzungsentgelt für die veräußerten Anteile zu entrichten.

Sobald der Verkäufer die Immobilie nicht mehr nutzen will, wird das Fruchtgenussrecht gekündigt. Im Anschluss hat der Verkäufer bzw. seine Familie die Wahl, die Anteile zum zukünftigen Marktwert zurückzukaufen oder seine Anteile gemeinsam mit Sell and Stay am Markt zu veräußern. Sell and Stay kümmert sich in diesem Fall um die bestmögliche Aufbereitung der Immobilie sowie die Vermarktung. Etwaige Kosten wie zum Beispiel eine Maklerprovision werden von beiden Miteigentümern anteilig getragen.

Der zukünftige Verkaufserlös wird dann anhand der Anteile zwischen Verkäufer und Sell and Stay aufgeteilt, wobei Sell and Stay in jedem Fall die investierte Summe aus Teilkaufpreis und Nebenkosten vorrangig erhält. Dabei kommt es für den Verkäufer tatsächlich nur zu wirtschaftlichen Nachteilen, wenn die Immobilie während der Nutzung nicht mindestens um 8,5% an Wert gewinnt.

Wie funktioniert der Teilverkauf?

Fairer Kaufpreis
Sell and Stay kauft einen Teil Ihrer Immobilie. Der Wert wird durch das Gutachten eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen ermittelt
Finanzielle Liquidität
Der von Sell and Stay gekaufte Anteil kann bis zu 50% des Immobilienwertes betragen und wird sofort ausgezahlt
Lebenslange Nutzung
Ihr Nutzungsrecht wird durch ein im Grundbuch eingetragenes Fruchtegnusserecht abgesichert
Attraktive Wertanlage
Sie bleiben weiterhin Eigentümer von einem Teil Ihrer Immobilie und profitieren somit anteilig von der zukünftigen Wertsteigerung
Kostenfreie Umsetzung
Die mit dem Teilverkauf anfallenden Transaktionskosten werden zur Gänze von Sell and Stay getragen
Geregelte Zukunft
Es steht Ihnen offen, den von Sell and Stay erworbenen Anteil der Immobilie jederzeit zurückzukaufen
Endfällige Vergütung
Bei Sell and Stay fällt kein endfälliges Durchführungsentgelt an. Die Vermarktungskosten werden anteilig von der Miteigentümergemeinschaft getragen.
Persönliche Beratung
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns!
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Wie funktioniert der Teilverkauf?

Fairer Kaufpreis
Sell And Stay kauft einen Teil Ihrer Immobilie. Der Wert wird durch das Gutachten eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen ermittelt.
Finanzielle Flexibilität
Der von Sell And Stay gekaufte Anteil kann bis zu 50% des Immobilienwertes betragen und wird sofort ausgezahlt
Attraktive Wertanlage
Sie bleiben weiterhin Eigentümer von einem Teil Ihrer Immobilie und profitieren somit anteilig von der zukünftigen Wertsteigerung
Lebenslange Nutzung
Ihr Nutzungsrecht wird durch ein im Grundbuch eingetragenes Fruchtgenuss abgesichert
Kostenfreie Umsetzung
Die mit dem Teilverkauf anfallenden Transaktionskosten werden zur Gänze von Sell and Stay getragen
Geregelte Zukunft
Es steht Ihnen offen, den von Sell And Stay erworbenen Anteil der Immobilie jederzeit zurückzukaufen
Endfällige Vergütung
Bei Sell and Stay fällt kein endfälliges Durchführung Entgelt an. Die Vermarktungskosten werden anteilig von der Miteigentümergemeinschaft getragen.
Persönliche Beratung
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns!
Vorteile des Teilverkaufs
  • Finanzielle Flexibilität durch Verkauf von Anteilen i.H.v. Liquiditätsbedarf
  • Zukünftige anteilige Wertsteigerung an der Immobilie bei Veräußerung
  • Ein Rückkauf der veräußerten Immobilien Anteile jederzeit möglich
  • Grundbücherlich verankertes Fruchtgenussrecht auf Lebenszeit
Nachteile des Teilverkaufs
  • Eintritt in eine Miteigentumsgemeinschaft mit Rechten und Pflichten
  • Verkauf von Immobilienanteilen ist nur für Ein- & Zweifamilienhäuser möglich
  • Alter der Fruchtgenussbegünstigten muss mindestens 57 Jahren betragen
  • Eine anteilige Immobilienertragsteuer fällt für der Verkäufer an
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Unser Versprechen
Unser Versprechen
»Der Teilverkauf ist vor allem für Menschen sinnvoll, die eine langfristige Weiternutzung anstreben. Die Höhe des Nutzungsentgelt für das Fruchtgenussrecht steht in einem direkten Zusammenhang mit dem Kaufpreis der veräußerten Anteile. Mit Hilfe der Einkünfte und Reserven im Haushalt lässt sich dadurch individuell sinnvoll bemessen, wie viel Anteile man maximal verkaufen sollte, um die nachhaltige Leistbarkeit des Nutzungsentgeltes zu gewährleisten.«
Kontaktieren Sie uns
+43 151 36633199
info@sellandstay.at
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