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Unsere Angebote

und worin sie sich unterscheiden
Unsere Angebot sind grundsätzlich sehr ähnlich, unterscheiden sich aber in ein paar wesentlichen Punkten. Eine genaue Aufschlüsselung der Unterschiede finden Sie in unserer Vergleichstabelle.

Teilverkauf

Rückmietverkauf

Verkauf
Anteile 10–50% der Immobilie
Gesamte Immobilie
Kaufpreis
Anteilig des Verkaufwertes
55 % des Immobilienwertes
Sicherheiten
  • Anteiliges Miteigentum
  • Fruchtgenussrecht im 2. Rang des Grundbuchs
  • Vollstreckungsverzicht der finanzierenden Bank
  • Mietvertrag im 1. Grundbuchrang
  • 2. Rate im 3. Grundbuchrang
Nutzung
lebenslang (erst ab 50 Jahren möglich)
unbefristet ab 50 Jahren (Befristung auf 20 Jahre unter 50 Jahren)
Nutzungsgebühren
5,5 % Netto + 10% MwSt. Anpassungen nur alle 5 Jahre auf VPI/Zinsbasis
5,5 % Netto + 10% MwSt.
Miete mit jährlicher Wertsicherung auf VPI/Zinsbasis
Zukünftige Auszahlung
50–90% Anteil des zukünftigen Erlöses bei Gesamtverkauf nach Nebenkostensicherung
40–45% des zukünftigen Erlöses bei Gesamtverkauf nach Nebenkostensicherung
Instandsetzung
von Verkäufer/Miteigentümer
Käufer (Sell and Stay)
Rückkaufoption
Einseitige Rückkaufsopiton für Sie und Ihre Familie
Einseitige Rückkaufsopiton für Sie und Ihre Familie
Wertsteigerung
Anteilig von Miteigentumsanteil (Sell and Stay erhält min. 118 % seines Invests)
45 % vom heutigen Wert, abzüglich Nebenkosten, zuzüglich anteiliger Wertsteigerung
FAQs

Häufige Fragen

und deren Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns zu unseren Angeboten besonders häufig gestellt werden. Gleichzeitig stehen wir Ihnen immer gerne persönlich zur Verfügung und nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation gemeinsam mit Ihnen zu besprechen.
Individuelle Frage stellen

Teilverkauf

Der Teilverkauf kann in Österreich nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser erfolgen, bei denen kein Wohnungseigentum begründet wurde. Das Mindestalter für einen Verkäufer / Fruchtgenussnehmer beträgt 50 Jahre. Er eignet sich besonders für Menschen, die sich finanziellen Spielraum schaffen möchten und gleichzeitig weiterhin sicher und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben wollen und außerdem Wert auf das langfristig leistbare Nutzungsentgelt legen (+10 Jahre).
Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Sie erhalten bis zu 50 % des heutigen Wertes für den Teilverkauf der gewünschten Anteile. Sie erhalten ein Fruchtgenussrecht, das im 2. Rang im Grundbuch abgesichert ist. Für die Finanzierung geben Sie ein Drittpfandrecht ab (eine Immobilie haftet immer gesamthaft) und erhalten im Gegenzug einen Vollstreckungsverzicht der Bank, solange Sie Ihr monatliches Nutzungsentgelt regelmäßig bezahlen. Sobald das Fruchtgenussrecht beendet ist, wird die Immobilie am Markt verkauft und der Verkaufserlös entsprechend der Anteile ausbezahlt. Wir erhalten aber mindestens das von uns getätigte Investment für den Teilverkauf inkl. Nebenkosten.
Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Erfahrungsgemäß dauert der Prozess vom Erstkontakt bis zum Notar mindestens 3 Monate.
Grundsätzlich ja, der Mindest-Auszahlungsbetrag beträgt aber 100.000 € und der maximale Verkaufsanteil 50 % der Immobilie.

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten ein lebenslanges, im Grundbuch abgesichertes Fruchtgenussrecht.

Wir übernehmen die üblichen Ankaufs-/Transaktionsnebenkosten wie:

  • Gutachten
  • Vertragserrichtung
  • Notar
  • Grundbucheintragung
  • Grunderwerbsteuer

Persönliche Kosten (z. B. Immobilienertragssteuer oder bestehende Grundbuchslöschungen) sind davon ausgenommen.

Da Sie weiterhin Miteigentümer und alleiniger Nutzer der Immobilie sind, tragen Sie wie bisher die laufenden Betriebs- und Versicherungskosten.

Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung weiterhin Ihnen.

Gegebenenfalls können notwendige Maßnahmen anteilig entsprechend unserem Eigentumsanteil übernommen werden. Dies hätte eine Erhöhung des monatlichen Nutzungsentgelts zur Konsequenz.

Ja – bestehende Kredite oder Hypotheken müssen im Zuge des Teilverkaufs abgelöst werden.

Ja – sobald das Fruchtgenussrecht beendet ist, wird die Immobilie am Markt verkauft und der Verkaufserlös entsprechend der Anteile ausbezahlt. Wir erhalten aber mindestens das von uns getätigte Investment für den Teilverkauf inkl. Nebenkosten.

Sie und Ihre Familie haben eine vertraglich festgehaltene Rückkaufsoption zu einem heute schon definierten Preis.

Im Falle des Ablebens, geht der Verkaufserlös für die verbliebenen Anteile auf Ihre Erbfolge über.

Das Nutzungsentgelt wird wahlweise nach 5 oder 10 Jahren an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.

Ja – durch das Fruchtgenussrecht haben Sie weitgehende Nutzungs- und Vermietungsrechte.

Sanierungen und Umbauten sind grundsätzlich möglich. Wichtig sind eine fachgerechte Planung und eine professionelle Umsetzung. Gerne begleiten wir Sie dabei beratend.

Wenn Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner die Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen wollen, wird sie von uns gemeinsam am Markt verkauft und Sie erhalten im Anschluss den anteiligen Verkaufserlös.

Ja – die ImmoESt. fällt beim Teilverkauf anteilig an. Eine grundsätzliche Zusammenfassung zum Thema ImmoESt. finden Sie unter sellandstay.at/immoest. In einem persönlichen Gespräch können wir gerne die vermeintliche Höhe gemeinsam eruieren.

Ja, Sie oder auch Ihre Erben erhalten eine einseitige Rückkaufoption. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Erben zu einem vordefinierten Wert jederzeit die Immobilie zurückerwerben können, ohne dass es dazu der gesonderten Zustimmung von uns bedarf.

Rückmietverkauf

Der Rückmietverkauf kommt prinzipiell für jeden Immobilientyp infrage - im Gegensatz zum Teilverkauf funktioniert er z.B. auch für Wohnungen. Der Verkäufer / zukünftige Mieter muss kein Mindestalter vorweisen, bei unter 50-Jährigen kommt es allerdings zu einer Befristung des Mietverhältnisses (z.B. 20 Jahre).
  • Bankkredite: Der Rückmietverkauf kommt ohne Neuverschuldung aus und ist tendenziell in der laufenden Belastung günstiger.
  • Leibrentenmodelle: Die Leibrente ist intransparent, wirtschaftlich nachteilig zum Rückmietverkauf und in der heutigen Wirtschaftslage schwer umsetzbar/zu finden.

Gesamtverkauf: Im Vergleich zum Rückmietverkauf ist der Gesamtverkauf mit einem Auszug verbunden und vergleichbare Immobilien am normalen Mietmarkt sind tendenziell teurer.

Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Sie erhalten 55% (in Ausnahmefällen bis zu 60%) des heutigen Wertes sofort ausbezahlt (mindestens 100.000 €). Sie schließen einen unbefristeten Mietvertrag ab, der im 1. Rang im Grundbuch abgesichert ist. Sobald der Mietvertrag beendet ist, wird die Immobilie am Markt verkauft und die zweite Kaufpreisrate an Sie bzw. Ihre Erben ausbezahlt.
Sie erhalten einen unbefristeten, grundbücherlich abgesicherten Mietvertrag.
Sie können Ihr Zuhause lebenslang nutzen.
Ausnahme: Ist ein Mieter unter 50 Jahre alt, wird der Mietvertrag befristet (z.B. 20 Jahre).

Die Miete liegt unter vergleichbaren Marktmieten und spiegelt unseren Kapitaldienst wider.

Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und einmal jährlich wertgesichert. Genau wie Pensionen oder Gehälter und bietet somit langfristige Planbarkeit.

In der Regel beträgt die Sofortauszahlung 55 % des aktuellen Immobilienwerts. Bis zu 60 % sind in einzelnen Fällen möglich – abhängig von der Leistbarkeit, der Bonität des Verkäufers bzw. zukünftigen Mieters sowie von Lage und Zustand der Immobilie.

Als Mieter tragen Sie – wie bisher als Eigentümer – die laufenden Betriebs- und Nutzungskosten.

Größere strukturelle Eigentümerrisiken (Erhaltung/Instandsetzung) werden zukünftig von uns übernommen.

Wir übernehmen die üblichen Ankaufs-/Transaktionsnebenkosten wie:

  • Gutachten
  • Vertragserrichtung
  • Notar
  • Grundbucheintragung
  • Grunderwerbsteuer

Persönliche Kosten (z. B. Immobilienertragssteuer oder bestehende Grundbuchslöschungen) sind davon ausgenommen.

Ja – bestehende Kredite oder Hypotheken müssen im Zuge des Verkaufs abgelöst werden.

Die Mindestauszahlung beträgt 100.000 €.

Bei einem zukünftigen Verkauf wird der Erlös nach Abzug der initialen Investitionskosten aus Kaufpreis und Nebenkosten so verteilt, dass Sie als Nächstes Ihre „ausständigen“ 40 % (in der Regel 45 %) des heutigen Wertes erhalten und danach ein etwaiger Überschuss aus der Wertentwicklung 55/45 bzw. 60/40 zwischen uns und Ihnen aufgeteilt wird.

Sie und Ihre Familie haben eine vertraglich festgehaltene Rückkaufsoption zu einem heute schon definierten Preis.

Im Falle des Ablebens geht die zweite Kaufpreisrate inklusive Ihres Anteils an der Wertentwicklung auf Ihre Erbfolge über.

Untervermietung und Umbauten sind grundsätzlich nach Abstimmung möglich.

Sobald Sie dauerhaft ausziehen, endet der Mietvertrag und die zweite Kaufpreisrate wird nach Weiterveräußerung der Immobilie ausbezahlt.

Die ImmoESt. fällt beim Rückmietverkauf in den meisten Fällen an, wird aber oftmals erst bei der Auszahlung der zweiten Rate fällig. Eine grundsätzliche Zusammenfassung zum Thema ImmoESt. finden Sie unter sellandstay.at/immoest. In einem persönlichen Gespräch können wir gerne die vermeintliche Höhe gemeinsam eruieren.

Gerne können Sie sich auf Wunsch und eigene Kosten eine nachrangige Höchstbetragshypothek im Grundbuch für die Kaufpreisbesserung eintragen lassen. Schlussendlich definiert jedoch der am Markt erzielte Verkaufserlös die Höhe der tatsächlichen Kaufpreisbesserung. Diese Höchstbetragshypothek würde folglich nur eine Bedeutung erhalten, sollte Sell and Stay zahlungsunfähig werden. Hierfür haben wir selbstverständlich Vorsichtsmaßnahmen getroffen: Die Immobilien werden mit Zweckgesellschaften angekauft, die keine operativen Kosten tragen, sondern nur die Finanzierungskosten, die wiederum durch die eingehenden Mieten gedeckt werden. Somit ist die Zahlungsfähigkeit gegeben, sofern Sie als Mieter Ihren Mietzahlungen nachkommen.

Bei Reparaturen wird zwischen Wartung und Erhaltung unterschieden. Die Erhaltung, dazu gehören maßgebliche Reparaturen wie zum Beispiel die Heizung, das Dach oder die Fenster, übernimmt grundsätzlich Sell and Stay. Für die Wartung, hierbei handelt es sich um kleinere Reparaturen, wie die Toilettenspülung, den Duschkopf oder Zimmertüren, gibt es zwei Varianten. In der einen übernimmt Sell and Stay die vollständige Wartung, in der anderen Variante beteiligen Sie sich bis zu einem bestimmten Höchstsatz an den Wartungskosten. In der zweiten genannten Variante ist die monatliche Miete niedriger, als wenn Sell and Stay die gesamte Wartung übernimmt.

Ja, Sie oder auch Ihre Erben erhalten eine einseitige Rückkaufoption. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Erben zu einem vordefinierten Wert jederzeit die Immobilie zurückerwerben können, ohne dass es dazu der gesonderten Zustimmung von uns bedarf.

Sarah Hochstrasser
Kundenberaterin

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