Häufig gestellte Fragen

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Wichtiges

Worin unterscheidet sich das Angebot von Sell and Stay zu anderen Lösungen?

Bei Sell and Stay steht die persönliche Beziehung zu unseren Kunden an erster Stelle. Wir besuchen unsere Kunden vor Ort und geben so mehr Raum, um bestehende Fragen zu besprechen, gemeinsam die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und die Menschen hinter Sell and Stay persönlich kennenzulernen.

Warum ist uns die persönliche Beziehung zu unseren Kunden so wichtig?

Das eigene Zuhause ist in den meisten Fällen der wichtigste Rückzugsort. Auch wenn sich an der Wohnsituation im Rahmen der Immobilienverrentung nichts ändert, ist die Entscheidung wohlüberlegt. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, unseren Kunden das Gefühl zu geben, sich in guten Händen befinden und den Aufbau einer persönlichen Bindung zu einem Ansprechpartner zu ermöglichen.

Rückmiet-verkauf Allgemein

Für wen eignet sich der Rückmietverkauf?

Der Rückmietverkauf kommt prinzipiell für jeden Immobilieneigentümer in Frage. Unser Fokus liegt allerdings auf Immobilieneigentümern im Alter von +50 Jahren - da in diesem Alter klassische Finanzierungsformen wie ein Bankkredit oftmals nicht mehr so einfach zur Verfügung stehen. Doch gerade im Alter steigen oftmals die Kosten erheblich an (Gesundheit, Pflege, etc.) oder unerfüllte Wünsche (Reisen, Hobbies, etc.) benötigen eine entsprechende Finanzierung.

Wie unterscheidet sich der Rückmietverkauf von anderen Lösungen?

Der Rückmietverkauf ist eine einzigartige Lösung, die auf Fairness und Transparenz abzielt. Die Unterschiede zu anderen Angeboten am Markt variieren je nach Alternative, die betrachtet wird.

Verkauf mit Umzug
Aus wirtschaftlicher Perspektive ist ein Verkauf verbunden mit einem Umzug in eine kleinere Mietwohnung die wahrscheinlich lukrativste Variante. Allerdings geht diese Lösung mit einem Verlust des eigenen Zuhauses und einer deutlichen Reduktion des Wohnstandards einher. Ein Ver- und Neukauf ist heute nicht zu empfehlen, da neben dem schwierigen Immobilienmarkt Nebenkosten und ein aufwendiger Umzug mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.

Bankkredit
Ein Bankkredit zählt trotz der derzeitig hohen Zinsen im Vergleich wahrscheinlich immer noch zu den günstigeren Varianten und sollte daher immer mit der eigenen Hausbank besprochen werden. Leider wird oftmals ab einem gewissen Alter kein Kredit mehr gewährt und darüber hinaus geht ein möglicher Kredit auch mit einer Verschuldung einher.

Verkauf auf Wohnrecht / Leibrenten
Eine Leibrente ist aufgrund der rechnerischen Lebenserwartung und Abzug einer fiktiven Miete vom Kaufpreis oftmals intransparent und wirtschaftlich benachteiligend für die Verkäufer. Eine solche Lösung macht daher erst in sehr hohem Alter und ohne Erben Sinn.

Teilverkauf
Wie der Name schon sagt, werden beim Teilverkauf Anteile eines Hauses verkauft, um gebundenes Vermögen freizusetzen. Im Anschluss erhält der Verkäufer ein entgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit. Der größte Nachteil des Teilverkaufes liegt darin, dass die Lösung aus rechtlichen Gründen nur für Ein- und Zweifamilienhäuser anwendbar ist. Ansonsten bietet der Teilverkauf sehr vergleichbare Vorteile und lässt sich entsprechend der Leistbarkeit der monatlichen Belastung ideal aussteuern.

Wie läuft ein Rückmietverkauf im Detail ab?

Beim Rückmietverkauf wird der heutige Wert der Immobilie durch ein externes Gutachten ermittelt und der Kaufpreis in zwei Raten bezahlt. Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Werts, wobei diese jedoch mindestens € 100.000 betragen muss. Die initial anfallenden Kaufnebenkosten in Höhe von 10% werden zunächst komplett von uns getragen, bei der Auszahlung der 2.Rate aber berücksichtigt.

Die 2. Rate wird bei Freiwerden der Immobilie fällig und berechnet sich wie folgt. Der zukünftige Wert der Immobilie abzüglich der initialen Investition (1.Rate + Nebenkosten) zuzüglich 45% der Wertsteigerung. Entwickelt sich der zukünftige Wert also negativ bzw. nicht ausreichend positiv, so verringert sich die 2. Rate, um die nicht gedeckten Nebenkosten.

Damit schützen wir uns vor einem drohenden Verlust. Im Gegenzug dazu erzielen wir aber auch erst einen Gewinn, wenn eine positive Wertentwicklung die Nebenkosten abdeckt.

Die Nutzung auf Lebenszeit wird durch einen unbefristeten Mietvertrag geregelt, welcher im 1. Rang des Grundbuches verankert wird. Die Miete ist dabei oftmals niedriger als bei einem vergleichbaren Objekt. Grund dafür ist, dass sich unsere Miete nicht wie üblich am regionalen Markt, sondern an unseren heutigen Finanzierungskosten orientiert.

Sollten Sie oder Ihre Familie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Zuhause wieder zurückkaufen wollen, erhalten Sie auf Wunsch beim heutigen Verkauf eine vertraglich abgesicherte Rückkaufoption zu vordefinierten Konditionen.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf?

Alles in allem dauert der Prozess von Kontaktaufnahme bis zum Notartermin rund 6 bis 8 Wochen.

Wie wird das lebenslange Nutzungsrecht und Ihr verbliebener Immobilienanteil besichert?

Ihr lebenslanges Nutzungsrecht als auch die ausständig bleibende 2. Rate werden im Grundbuch abgesichert. Darüber hinaus profitieren Sie an einer möglichen Wertsteigerung Ihres Zuhauses am Immobilienmarkt anteilig.

Kann das Nutzungsrecht erlöschen?

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit und ohne unsere Zustimmung den Mietvertrag aufzukündigen. Wir hingegen haben nur bei groben Vertragsverstößen Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen trotz einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, diesen aufzukündigen.

Welche Pflichten gehen mit dem Verkauf und der Rückmiete Ihres Zuhauses einher?

Sie sind als Mieter dafür verantwortlich, Ihre Immobilie in einem guten Zustand zu halten, so wie Sie es bisher getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen Sie weiterhin. Darüber hinaus sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Gesetzlich verpflichtende und manche freiwilligen Kosten, wie zB die Hausversicherung, übernehmen wir und wir stellen Ihnen diese über eine separate Betriebskostenabrechnung in Rechnung. Dadurch entstehen für Sie jedoch keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Ihren aktuellen Ausgaben; vielmehr profitieren Sie von günstigen Konditionen unseres Partnernetzwerks, die Ihre Kosten maximal reduzieren.

Was passiert mit Ihrem Zuhause bei Ihrem Ableben?

In diesem Fall hängt es davon ab, ob Sie Ihr Zuhause alleine bewohnt haben. Der bei Verkauf an uns vereinbarte Mietvertrag läuft selbstverständlich auch auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner, welcher auch nach Ihrem Ableben weiterhin in Ihrem Zuhause bleiben kann. Sollte Ihr Zuhause nicht mehr weiter bewohnt werden, wird es von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Nach erfolgreicher Veräußerung erhalten Ihre Erben die ausständige 2. Rate.

Welche Sicherheiten haben Sie bei einem Rückmietverkauf?

Ihr Nutzungsrecht wird als Mietvertrag im 1.Rang im Grundbuch verankert. Für die 2.Rate haben Sie die Möglichkeit eine Hypothek auf der Immobilie hinter der finanzierenden Bank eintragen zu lassen.

Unsere Rückmiet-verkaufs-lösung 

Unsere Rückmiet-verkaufs-lösung 

Kann die Höhe der 1. Rate selbst bestimmt werden?

Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Marktwertes.

Wie lange kann Ihr Zuhause nach dem Verkauf von Ihnen genutzt werden?

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner Erhalten einen im 1. Rang im Grundbuch verankerten unbefristeten Mietvertrag. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können.

Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?

Als Mieter der Immobilie tragen Sie weiterhin alle laufenden Kosten, die bei der Nutzung anfallen.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf?

Alles in allem dauert der Prozess von Kontaktaufnahme bis zum Notartermin rund 6 bis 8 Wochen.

Wie wird das lebenslange Nutzungsrecht und Ihr verbliebener Immobilienanteil besichert?

Ihr lebenslanges Nutzungsrecht als auch die ausständig bleibende 2. Rate werden im Grundbuch abgesichert. Darüber hinaus profitieren Sie an einer möglichen Wertsteigerung Ihres Zuhauses am Immobilienmarkt anteilig.

Kann das Nutzungsrecht erlöschen?

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit und ohne unsere Zustimmung den Mietvertrag aufzukündigen. Wir hingegen haben nur bei groben Vertragsverstößen Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen trotz einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, diesen aufzukündigen.

Welche Pflichten gehen mit dem Verkauf und der Rückmiete Ihres Zuhauses einher?

Sie sind als Mieter dafür verantwortlich, Ihre Immobilie in einem guten Zustand zu halten, so wie Sie es bisher getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen Sie weiterhin. Darüber hinaus sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Gesetzlich verpflichtende und manche freiwilligen Kosten, wie zB die Hausversicherung, übernehmen wir und wir stellen Ihnen diese über eine separate Betriebskostenabrechnung in Rechnung. Dadurch entstehen für Sie jedoch keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Ihren aktuellen Ausgaben; vielmehr profitieren Sie von günstigen Konditionen unseres Partnernetzwerks, die Ihre Kosten maximal reduzieren.

Was passiert mit Ihrem Zuhause bei Ihrem Ableben?

In diesem Fall hängt es davon ab, ob Sie Ihr Zuhause alleine bewohnt haben. Der bei Verkauf an uns vereinbarte Mietvertrag läuft selbstverständlich auch auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner, welcher auch nach Ihrem Ableben weiterhin in Ihrem Zuhause bleiben kann. Sollte Ihr Zuhause nicht mehr weiter bewohnt werden, wird es von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Nach erfolgreicher Veräußerung erhalten Ihre Erben die ausständige 2. Rate.

Welche Sicherheiten haben Sie bei einem Rückmietverkauf?

Ihr Nutzungsrecht wird als Mietvertrag im 1.Rang im Grundbuch verankert. Für die 2.Rate haben Sie die Möglichkeit eine Hypothek auf der Immobilie hinter der finanzierenden Bank eintragen zu lassen.

Welche Pflichten gehen mit dem Verkauf und der Rückmiete Ihres Zuhauses einher?

Sie sind als Mieter dafür verantwortlich, Ihre Immobilie in einem guten Zustand zu halten, so wie Sie es bisher getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen Sie weiterhin. Darüber hinaus sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Gesetzlich verpflichtende und manche freiwilligen Kosten, wie zB die Hausversicherung, übernehmen wir und wir stellen Ihnen diese über eine separate Betriebskostenabrechnung in Rechnung. Dadurch entstehen für Sie jedoch keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Ihren aktuellen Ausgaben; vielmehr profitieren Sie von günstigen Konditionen unseres Partnernetzwerks, die Ihre Kosten maximal reduzieren.

Teilverkauf Allgemein

Für wen eignet sich der Teilverkauf?

Das Mindestalter für einen Teilverkauf beträgt 57 Jahre. Die Teilverkaufslösung eignet sich hierbei vor allem für Menschen, die besonderen Wert auf das langfristig leistbare Nutzungsentgelt legen. Der zu verkaufende Anteil der Immobilie und somit der Auszahlungsbetrag kann genau auf das nachhaltig leistbare Nutzungsentgelt abgestimmt werden.

Warum kauft Sell and Stay Teile von Immobilien und räumt den Bewohnern ein Nutzungsrecht ein?

Unser Ziel ist Menschen im gehobenen Alter dabei zu helfen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen, ohne ihr vertrautes Zuhause aufgeben zu müssen. Dabei bietet der Teilverkauf finanzielle Flexibilität eine nachhaltige Leistbarkeit auf Lebenszeit und die Möglichkeit, an der zukünftigen Wertsteigerung ihrer Immobilie zu partizipieren.

Wie läuft der Teilverkauf mit Sell and Stay im Detail ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt ein erstes Telefonat, um die ersten Fragen zu klären und den Ablauf zu besprechen. Wenn Sie sich mit uns gut aufgehoben fühlen und unsere Lösung Sie anspricht, bieten wir im nächsten Schritt einen persönlichen Besuch bei Ihnen zuhause an. An dieser Stelle geht es uns vor allem darum, Sie besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Wir sehen uns nicht nur als Käufer Ihrer Immobilienanteile, sondern viel mehr als langfristigen Partner für mehr finanzielle Flexibilität.

Nach unserem Besuch erstellen wir eine erste interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie. Sollte Ihnen der Rahmen zusagen und ein Verkauf weiterhin Ihren Vorstellungen entsprechen, beauftragen wir einen unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Auf dieser Basis erhalten Sie dann ein finales Angebot für die gewünschte Auszahlungshöhe. Nach Annahme des Angebots werden der finale Vertrag erstellt, zu welchen Sie im Anschluss eine Aufklärung durch einen Anwalt erhalten.

Immobilientransaktionen in Österreich bedürfen stets eines Notariatsaktes; somit wird bei einem Notartermin der Vertrag besiegelt und zur Abwicklung freigegeben. Die Eigentums- und Nutzungsrechte werden nach der Verkaufsabwicklung grundbuchlich eingetragen. Mit der Überweisung des Teilverkaufsbetrages auf Ihr Konto wird die Transaktion abgeschlossen. Ein essentieller Bestandteil unseres Angebots ist die Möglichkeit, nach dem Teilverkauf Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiterhin nutzen zu können. Darüber hinaus gibt es Ihnen das Recht, selber entscheiden zu können, wie lange Sie Ihr Zuhause nutzen wollen, d.h. Sie können zu jeder Zeit und ohne unsere Zustimmung die Nutzung aufgeben. Im Gegensatz dazu haben wir nur bei grobem Vertragsverstoß Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum und mit einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, die Partnerschaft zu beenden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie auch jederzeit Ihren Miteigentumsanteil von uns zu dem sodann gültigen Marktpreis zurückkaufen können. Eine solche Option erhalten auch Ihre Erben. Nehmen Sie bzw. Ihre Erben die Möglichkeit des Rückkaufs nicht in Anspruch, kann die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns veräußert werden und Sie erhalten den auf Ihren mitverkauften Miteigentumsanteil entfallenden Kaufpreis zzgl. einer möglichen anteiligen Wertsteigerung.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf?

Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Grundsätzlich wird kann der Prozess in 2-3 Monaten vom Erstkontakt bis zum Notar dauern.

1. Übermittlung Ihrer Kontaktdaten
2. Ein erstes Telefonat
3. Der persönliche Besuch bei Ihnen vor Ort
4. Interne Werteinschätzung Ihrer Immobilie durch Sell and Stay
5. Abstimmung unseres Angebots mit Ihren Vorstellungen
6. Verkaufspreisermittlung durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigengutachter
7. Erstellung eines verbindlichen Kaufangebots mit dem enthaltenen Nutzungsrecht durch uns
8. Unterzeichnung beim Notar
9. Grundbuchliche Vollziehung des Vertrages
10. Auszahlung

Wie wird das lebenslange Nutzungsrecht besichert?

Ihr lebenslanges Nutzungsrecht wird im Grundbuch in Form eines Fruchtgenussrechtes abgesichert.

Kann das Nutzungsrecht erlöschen?

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit ohne unsere Zustimmung auf das Fruchtgenussrecht zu verzichten und auszuziehen. Wir hingegen haben nur bei groben Vertragsverstößen Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen trotz einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, dieses zu beenden.

Welche Pflichten gehen einem Teilverkauf Ihres Zuhauses einher?

Sie sind weiterhin Miteigentümer Ihrer Immobilie. Diese ist also weiterhin so gut zu behandeln, wie Sie das zuvor schon getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen weiterhin Sie. Darüber hinaus sind Sie als Teilverkäufer dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.

Was passiert mit meinem Zuhause, wenn ich versterben sollte?

Das Fruchtgenussrecht wird selbstverständlich auch auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner, welcher auch nach Ihrem Ableben weiterhin in Ihr gemeinsames Zuhause nutzen kann. Sollte Ihr Zuhause nicht mehr weiter bewohnt werden und Ihre Erben auch keinen Rückkauf unserer Anteile anstreben, wird es von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Nach erfolgreicher Veräußerung erhalten Ihre Erben den anteiligen Erlös.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne klären wir alle offenen Fragen und beraten Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne klären wir alle offenen Fragen und beraten Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Rechtliche Fragen

Wird der Verkauf notariell beurkundet?

Immobilientransaktionen aller Art bedürfen in Österreich einer notariellen Beglaubigung. Der Notar ist hier keiner Vertragspartei zugehörig und dient als Kontrollinstanz in der Verkaufsabwicklung. Zusätzlich weist er sowohl Käufer als auch Verkäufer nochmals auf ihre Rechte und Pflichten hin, die mit dem Verkauf einhergehen. Dies gibt beiden Parteien die Sicherheit für eine korrekte Abwicklung.

Ist der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja, ein Notar ist wie ein Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar stellt zudem eine unparteiische Instanz dar.

Was passiert, wenn Sie sich die Miete nicht mehr leisten können?

Die fristgerechte Bezahlung der Miete ist eine wichtige Komponente in unserem Angebot. Um den schlimmsten Fall zu vermeiden, ist es essenziell, dass Sie so früh wie möglich den Kontakt zu uns suchen. So haben wir die Möglichkeit, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, damit Sie Ihr Zuhause nicht verlassen müssen.

Was passiert im Falle einer Insolvenz des Unternehmens?

Eine Insolvenz ist grundsätzlich sehr unwahrscheinlich und eher ein theoretisches Risiko. Dies lässt sich dadurch erklären, dass wir die Immobilien einer separaten Portfoliogesellschaft kaufen und es somit kein operatives Risiko, wie Personal oder andere Kosten für die Immobiliengesellschaft gibt. Ein Risiko wäre, wenn mehrere Mieter gleichzeitig ihre Miete nicht mehr zahlen und sich auch weigern, aus dem Mietobjekt ausziehen – in diesem Fall würde uns keine andere Wahl bleiben als die säumigen Mieter zu räumen und deren zuhause versteigern zu lassen. Sollte es aufgrund eines solchen unwahrscheinlichen Szenarios zu einer Schieflage des gesamten Unternehmens kommen, schützt Ihr grundbücherliches Mietrecht im Grundbuch in jedem Fall die Nutzung, solange Sie Ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen.

Sell&Stay
Lösung

Kann die Höhe des ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteils selber bestimmt werden?
Grundsätzlich ja - dabei gilt es aber ein paar Richtlinien zu beachten. Der Minimum-Betrag für den Auszahlungsbetrages im Rahmen eines Teilverkaufes liegt bei EUR 100.000.-. Der Maximal-Betrag für den ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteil liegt bei 60% des Verkehrswertgutachtens.
Wie lange kann ich mein Zuhause nach dem Teilverkauf nutzen?
Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten ein im Grundbuch abgesichertes lebenslanges Nießbrauchrecht. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können.
Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?
Da Sie weiterhin Miteigentümer und Bewohner der Immobilie sind, kommen Sie weiterhin für alle Instandhaltungskosten auf. Im Rahmen eines erhöhten monatlichen Nutzungsentgelts übernehmen wir die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen anteilig entsprechend unseres Eigentumsanteils. Darüber hinaus sind entsprechende Haus-und Grundbesitz Haftpflichtversicherungen von Ihnen zu tragen. Bei der Wahl einer entsprechenden Versicherung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und versuchen mithilfe unserer Partnernetzwerke eine Preisreduzierung für Sie zu erzielen.
Wie hoch wird das monatliche Nutzungsentgelt ausfallen?
Das Nutzungsentgelt für Ihr Zuhause wird niedriger ausfallen als bei vergleichbaren Immobilien. Der Grund dafür ist einerseits die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten, auf die wir zum Kauf Ihrer Immobilie zurückgreifen, sowie die Tatsache, dass das Nutzungsentgelt auf Basis des verkauften Anteils Ihrer Immobilie berechnet wird.
Wer trägt die laufenden Kosten wie Betriebskosten oder Instandhaltung der Immobilien?
Als Miteigentümer Ihres Zuhauses sind sowohl die Instandhaltungs- als auch die Betriebskosten weiterhin von Ihnen zu tragen. Im Rahmen eines erhöhten monatlichen Nutzungsentgelts übernehmen wir die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen anteilig entsprechend unseres Eigentumsanteils.
Welche Kosten enstehen bei einem Verkauf?
Wir tragen grundsätzlich die beim Verkauf anfallenden Kosten, damit Sie Ihre neue finanzielle Flexibilität maximal genießen können. Zu den von uns übernommenen Kosten zählen u.a.:

1. Erstellung des unabhängigen Sachverständigengutachtens
2. Vertragserrichtungskosten
4. Notarkosten
5. Grundbuchkosten
6. Grunderwerbssteuer
Ist ein Teilverkauf mit SellandStay auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?
Grundsätzlich ist ein Teilverkauf von belasteten Immobilien möglich. Ideal ist es, wenn die Immobilie frei von Lasten wie Hypotheken oder ähnlichen Belastungen ist. Falls jedoch noch Restschulden bestehen, werden diese im Rahmen des Teilverkaufs zunächst beglichen.
Gibt es eine Mindestauszahlungssumme für den Verkaufserlösanteil oder einen Mindestobjektwert für den Teilverkauf mit SellandStay?
Um für den Teilverkauf in Frage zu kommen, muss die Immobilie einen Mindesttransaktionswert von 100.000€ und einen maximalen Ankaufsanteil von 60% erfüllen. Das bedeutet, dass die Immobilie mindestens einen Wert von rund 166.000€ haben muss, um beide Voraussetzungen zu erfüllen. Ideal ist es, wenn die Immobilie frei von Lasten wie Hypotheken oder ähnlichen Belastungen ist. Falls jedoch noch Restschulden bestehen, mindert dies den verkaufbaren Wert der Immobilie entsprechend.
Wie profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?
Da Sie bei der SellandStay Lösung nur einen Anteil Ihrer Immobilie verkaufen, profitieren Sie mit jenem Eigentumsanteil weiterhin an einer zukünftigen Wertsteigerung.
Wie werden Erben berücksichtigt?
Ihre Erben haben, genau wie Sie zu Lebzeiten, die Möglichkeit den Anteil zurückzuerwerben. Zusätzlich haben auch Ihre Erben das Recht auf den (anteiligen) Anteil am Veräußerungserlös im Rahmen des Gesamtverkaufs.
Bleibt das Nutzungsentgelt immer gleich hoch?
Das monatliche Nutzungsentgelt bleibt für Sie die ersten 10 Jahre gleich und ermöglicht Ihnen so vollständige Transparenz und Planbarkeit. Nach Beendigung der zehn Jahre passt sich das Nutzungsentgelt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes an, ähnlich wie Ihre Renteneinkünfte. Um jedoch einen unberechenbaren Anstieg zu vermeiden, haben wir den Anstieg des Nutzungsentgelts prozentual begrenzt.
Darf ich mein Zuhause nach dem Verkauf (noch) weiter vermieten?
Nach dem Teilverkauf für Ihre Immobilie erhalten Sie ein Nießbrauchsrecht, welche Ihnen weitergehende Nutzungsrechte zusichert – eine Vermietung ist dabei weiterhin möglich.
Darf mein Zuhause nach dem Teilverkauf saniert oder umgebaut werden?
Eine Sanierung oder ein Umbau sind grundsätzlich möglich. Dabei ist allerdings die ordentliche Planung sowie die professionelle Durchführung zu beachten. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben beratend zur Seite.
Was passiert mit meinem Zuhause wenn ich altersbedingt umziehen muss z.B. in eine Pflegeeinrichtung?
Sobald Sie bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner Ihr Zuhause nicht mehr selber bewohnen wollen oder können, kann die Immobilie nach Ihrem Auszug auf Ihren Wunsch von uns am Markt zum Verkauf angeboten werden. Sie bzw. Ihre Erben erhalten somit den (anteiligen) Veräußerungserlös des Gesamtverkaufs der Immobilie.
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