Was ist der Rückmietverkauf?

Beim Rückmietverkauf wird der Kaufpreis in zwei Raten bezahlt. Die 1. Rate wird sofort fällig und beträgt 55% des heutigen Marktwertes. Dieser wird von einem unabhängigen Sachverständigen Gutachter ermittelt. Die beim Verkauf anfallenden Nebenkosten werden von Sell & Stay getragen.

Die 2. Rate wird bei Freiwerden der Immobilie fällig und entspricht dem nicht ausbezahlten Anteil plus einer etwaigen anteiligen Wertsteigerung abzüglich der initialen Nebenkosten. So sichert sich Sell and Stay gegen einen Investitionsverlust ab, erwirtschaftet allerdings auch erst einen Gewinn wenn die Nebenkosten durch eine Wertsteigerung amortisiert wurden.

Die Nutzung auf Lebenszeit wird durch einen unbefristeten Mietvertrag abgesichert, welcher im ersten Rang des Grundbuches verankert wird.

Sobald der Verkäufer die Immobilie nicht mehr nutzen will, wird der Mietvertrag gekündigt. Im Anschluss bestimmt Sell and Stay den zukünftigen Marktwert durch einen Verkauf am Markt oder ein zweites Gutachten und zahlt dem Verkäufer die 2.Rate aus.

Wie funktioniert der Rückmietverkauf?

Fairer Kaufpreis

Wir kaufen Immobilien zum externen Gutachtenwert und bezahlen den Kaufpreis in zwei Raten aus.

Finanzielle Flexibilität

Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Wertes, mindestens jedoch € 100.000, und wird sofort in bar ausgezahlt.

Attraktive Wertanlage

Beim Freiwerden der Immobilie wird die 2.Rate fällig und mit ihr eine etwaige anteilige Wertsteigerung .

Kostenfreie Umsetzung

Alle beim Ankauf anfallenden Nebenkosten werden von Sell And Stay getragen.

Lebenslange Nutzung

Die Nutzung auf Lebenszeit wird im 1. Rang des Grundbuchs verankert.

Geregelte Zukunft

Auf Wunsch erhalten Verkäufer eine einseitige Rückkaufoption zu vordefinierten Konditionen.

Endfällige Vergütung

Bei Sell And Stay fällt kein enfälliges Durchführungsentgelt an. Die Vermarktungskosten werden anteilig von der Miteigentümergemeinschaft getragen.

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Wie funktioniert RuhestandPlus?

Wie funktioniert  

der Rückmietverkauf?

  • Fairer Kaufpreis
    Wir kaufen Immobilien zum externen Gutachtenwert und bezahlen den Kaufpreis in zwei Raten.
  • Finanzielle Flexibilität
    Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Wertes, mindestens jedoch € 100.000, und wird sofort in bar ausgezahlt.
  • Attraktive Wertanlage
    Beim Freiwerden der Immobilie wird die 2. Rate fällig und mit ihr eine etwaige anteilige Wertsteigerung.
  • Lebenslange Nutzung
    Die Nutzung auf Lebenszeit wird im 1. Rang des Grundbuchs verankert.
  • Kostenfreie Umsetzung
    Alle beim Ankauf anfallenden Nebenkosten werden von Sell And Stay getragen.
  • Geregelte Zukunft
    Auf Wunsch erhalten Verkäufer eine einseitige Rückkaufoption zu vordefinierten Konditionen.
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Gründe für den Rückmietverkauf

Die Ursachen hierfür sind sicherlich vielfältig und individuell von Person zu Person verschieden. Ein häufig genannter Grund ist jedoch der Bedarf an sofort verfügbarem Kapital in beträchtlichem Umfang. Manchmal möchten Menschen mit den nun liquiden Mitteln lang gehegte Träume realisieren. Oft wird die Verkaufssumme auch dazu verwendet, bestehende Verbindlichkeiten zu begleichen.

Es gibt jedoch auch Menschen, bei denen das Eigenheim im fortgeschrittenen Alter als Last empfunden wird. Die anstehenden Renovierungen oder Modernisierungen erscheinen aufgrund ihrer unkalkulierbaren Kosten und der stagnierenden Rente nicht mehr bezahlbar. In solchen Fällen wird der Rückmietverkauf im privaten Bereich genutzt, um das gesamte Zuhause zu veräußern, ohne jedoch ausziehen zu müssen.

Liquiditätserhöhung

Sie erhalten direkten Zugang zu Kapital, das Sie für verschiedene Zwecke verwenden können, wie zum Beispiel für Renovierungen, zur Schuldentilgung, zur Unterstützung beim Ruhestand oder für Investitionen.

Flexibilität

Ein Rückmietverkauf kann eine flexible Alternative zu traditionellen Krediten bieten, insbesondere für ältere Eigentümer, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, sich für traditionelle Darlehen zu qualifizieren.

Teilung des Wertzuwachses

Beim Rückmietverkauf können Sie anteilig von möglichen zukünftigen Wertsteigerungen der Immobilie profitieren.

Vor- und Nachteile des Rückmietverkaufs

Vorteile Rückmietverkauf

  • Hohe initiale Liquidität von 55% des Marktwertes 
  • Zukünftige anteilige Wertsteigerung an der Immobilie bei Auszug 
  • Im 1. Rang des Grundbuches verankerter Mietvertrag
  • Für jeden Immobilientyp und jedes Alter der Verkäufer geeignet
Welche Vorteile und Nachteile bringt ein Teilverkauf?

Nachteile Rückmietverkauf

  • Indexierung der Miete nach dem Verbraucherpreisindex 
  • Starre Auszahlungshöhe von 55% des Marktwerte
  • Immobilienertragsteuer wird in den meisten Fällen nach Auszug fällig
Sebastian Haupt
Gründer und Geschäftsführer
»Der Rückmietverkauf als Immobilienverrentungslösung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Bedarf an einer hohen initialen Liquidität besteht und die Nutzung auf eine kurz bis mittelfristige Periode von 3-10 Jahren angedacht wird. Darüber hinaus kommt die Lösung vor allem auch für Wohnungsbesitzer und jüngere Generationen in Frage, welche den Teilverkauf generell nicht in Anspruch nehmen können.«
Sebastian Haupt
Geschäftsführer
Sebastian Haupt
Gründer und Geschäftsführer

Der Rückmietverkauf Rechner

Einfach den geschätzten Wert und die Nutzungsdauer eingeben und Ihr individuelles Rückmietverkauf Angebot berechnen.

* Laut Statistiken der österreichischen Nationalbank wurde in den letzten 20 Jahren eine Wertsteigerung von ⌀ 4,49 % pro Jahr erreicht. Aufgrund der aktuellen Marktlage gehen wir von einer zukünftigen Wertsteigerung von 2,5% p.a. aus.

Der Rückmietverkauf
am Beispiel von Herr und Frau Mayer
Herr und Frau Mayer sind 75 und 76 Jahre alt und erhalten eine gemeinsame Pension von rund 3.500€ monatlich. Trotz ihres fortgeschrittenen Alters fühlen Sie sich noch fit und vital und wollen eine Weltreise mit dem Kreuzfahrtschiff unternehmen. Gleichzeitig wollen Sie Ihrem einzigen Enkelkind den Start ins Leben erleichtern und ihm eine Studentenwohnung in Wien kaufen.

Der Großteil Ihres Ersparten steckt aber in Ihrer Altbauwohnung in guter Lage, welche Sie sich mittels Hypothekarkredit vor 35 Jahren gekauft haben.

Nach langer Recherche und mehrfachen Beratungsgesprächen entschieden sich Herr und Frau Huber für einen Rückmietverkauf, da sie heute das Maximale an Liquidität haben wollen. Außerdem planen sie sowieso in den nächsten 5 bis 7 Jahren in ein betreutes Wohnheim zu ziehen, in welchem sie bereits einen Platz reserviert haben.

Nachdem der Gutachter den aktuellen Marktwert mit 950.000€ festgestellt hat, berechnet Sell and Stay ein individuelles Angebot für die Mayers. Dieses lautet wie folgt:

Auf Basis des Gutachtens beträgt die 1. Rate 522.500€, welche mit Verkauf auch sofort zur Auszahlung kommt. Für die laufende Miete bezahlen Frau und Herr Huber fortlaufend 2.873,75€ pro Monat.

6 Jahre und die Reise Ihres Lebens später entscheiden die Mayers, dass es Zeit ist, ins betreute Wohnheim zu ziehen.

Nach der Kündigung des Mietvertrages ermittelt Sell and Stay erneut den Wert der Immobilie und wählt dafür ein zweites externes Gutachten. Der Sachverständige kommt auf einen Wert von rund 1.134.000€ - was einer Wertsteigerung von rund 3% pro Jahr entspricht.

Die Hubers erhalten anschließend ihre 2. Rate in Höhe von 427.500€ und eine anteilige Wertsteigerung in Höhe von 31.500€.
Informationsbroschüre
Beispielrechnung
die RuhestandPlus Lösung in Zahlen
Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen unser Ratenmodell transparent näherbringen. 
Der Wert einer Immobilie wird heute durch ein externes Gutachten mit € 400.000 bestimmt und an RuhestandPlus verkauft.
Die 1. Rate beträgt 60% des heutigen Wertes, somit € 240.000.- und wird sofort in bar ausbezahlt. Die Kaufnebenkosten in Höhe von 12÷%, somit €48.000, werden von uns getragen.
Die Miete für die laufende Nutzung beträgt 1.210 € pro Monat. 
Zum Zeitpunkt des Auszuges, nach 10 Jahren, ist die Immobilie rund € 500.000 wert. Das entspricht einer Wertsteigerung in Höhe von durchschnittlich 2,25% pro Jahr.
Die 2. Rate in Höhe von 40% des heutigen Wertes, beträgt somit € 160.000 plus die anteilige Wertsteigerung in Höhe von € 20.800*
*Gesamte Wertsteigerung: € 500.000 (zukünftiger Wert) – € 240.000 (1.Rate) – € 48.000 (Nebenkosten) – € 160.000 (2. Rate) = € 52.000; Anteilige Wertsteigerung: € 52.000 × 40% = € 20.800   
Der Rückmietverkauf
am Beispiel der Mayers
Herr und Frau Mayer sind 75 und 76 Jahre alt und erhalten eine gemeinsame Pension von rund 3.500€ monatlich. Trotz ihres fortgeschrittenen Alters fühlen Sie sich noch fit und vital und wollen eine Weltreise mit dem Kreuzfahrtschiff unternehmen. Gleichzeitig wollen Sie Ihrem einzigen Enkelkind den Start ins Leben erleichtern und ihm eine Studentenwohnung in Wien kaufen.

Der Großteil Ihres Ersparten steckt aber in Ihrer Altbauwohnung in guter Lage, welche Sie sich mittels Hypothekarkredit vor 35 Jahren gekauft haben.

Nach langer Recherche und mehrfachen Beratungsgesprächen entschieden sich Herr und Frau Huber für einen Rückmietverkauf, da sie heute das Maximale an Liquidität haben wollen. Außerdem planen sie sowieso in den nächsten 5 bis 7 Jahren in ein betreutes Wohnheim zu ziehen, in welchem sie bereits einen Platz reserviert haben.

Nachdem der Gutachter den aktuellen Marktwert mit 950.000€ festgestellt hat, berechnet Sell and Stay ein individuelles Angebot für die Mayers. Dieses lautet wie folgt:

Auf Basis des Gutachtens beträgt die 1. Rate 522.500€, welche mit Verkauf auch sofort zur Auszahlung kommt. Für die laufende Miete bezahlen Frau und Herr Huber fortlaufend 2.873,75€ pro Monat.

6 Jahre und die Reise Ihres Lebens später entscheiden die Mayers, dass es Zeit ist, ins betreute Wohnheim zu ziehen.

Nach der Kündigung des Mietvertrages ermittelt Sell and Stay erneut den Wert der Immobilie und wählt dafür ein zweites externes Gutachten. Der Sachverständige kommt auf einen Wert von rund 1.134.000€ - was einer Wertsteigerung von rund 3% pro Jahr entspricht.

Die Hubers erhalten anschließend ihre 2. Rate in Höhe von 427.500€ und eine anteilige Wertsteigerung in Höhe von 31.500€.

Aspekte des Rückmietverkaufs

Altersbeschränkung

Der Rückmietverkauf kommt prinzipiell für jeden Immobilieneigentümer in Frage.

Instandhaltung und Instandsetzung

Sie sind als Mieter dafür verantwortlich, Ihre Immobilie in einem guten Zustand zu halten, so wie Sie es bisher getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen Sie weiterhin. Darüber hinaus sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Gesetzlich verpflichtende und manche freiwillige Kosten, wie zB die Hausversicherung, übernehmen wir und wir stellen Ihnen diese über eine separate Betriebskostenabrechnung in Rechnung. Dadurch entstehen für Sie jedoch keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Ihren aktuellen Ausgaben; vielmehr profitieren Sie von günstigen Konditionen unseres Partnernetzwerks, die Ihre Kosten maximal reduzieren.

Nutzungsrecht auf Lebenszeit

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten einen im 1. Rang im Grundbuch verankerten unbefristeten Mietvertrag. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können.

Häufig gestellte Fragen zum Rückmietverkauf

Häufig gestellte Fragen 
zum Rückmietverkauf

Für wen eignet sich ein Rückmietverkauf?

Der Rückmietverkauf kommt prinzipiell für jeden Immobilieneigentümer in Frage. Unser Fokus liegt allerdings auf Immobilieneigentümern im Alter von +50 Jahren - da in diesem Alter klassische Finanzierungsformen wie ein Bankkredit oftmals nicht mehr so einfach zur Verfügung stehen. Doch gerade im Alter steigen oftmals die Kosten erheblich an (Gesundheit, Pflege, etc.) oder unerfüllte Wünsche (Reisen, Hobbies, etc.) benötigen eine entsprechende Finanzierung.

Wie unterscheidet sich der Rückmietverkauf von anderen Lösungen?

Der Rückmietverkauf ist eine einzigartige Lösung, die auf Fairness und Transparenz abzielt. Die Unterschiede zu anderen Angeboten am Markt variieren je nach Alternative, die betrachtet wird.

Verkauf mit Umzug
Aus wirtschaftlicher Perspektive ist ein Verkauf verbunden mit einem Umzug in eine kleinere Mietwohnung die wahrscheinlich lukrativste Variante. Allerdings geht diese Lösung mit einem Verlust des eigenen Zuhauses und einer deutlichen Reduktion des Wohnstandards einher. Ein Ver- und Neukauf ist heute nicht zu empfehlen, da neben dem schwierigen Immobilienmarkt Nebenkosten und ein aufwendiger Umzug mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.

Bankkredit
Ein Bankkredit zählt trotz der derzeitig hohen Zinsen im Vergleich wahrscheinlich immer noch zu den günstigeren Varianten und sollte daher immer mit der eigenen Hausbank besprochen werden. Leider wird oftmals ab einem gewissen Alter kein Kredit mehr gewährt und darüber hinaus geht ein möglicher Kredit auch mit einer Verschuldung einher.
Verkauf auf Wohnrecht / Leibrenten
Eine Leibrente ist aufgrund der rechnerischen Lebenserwartung und Abzug einer fiktiven Miete vom Kaufpreis oftmals intransparent und wirtschaftlich benachteiligend für die Verkäufer. Eine solche Lösung macht daher erst in sehr hohem Alter und ohne Erben Sinn.

Teilverkauf
Wie der Name schon sagt, werden beim Teilverkauf Anteile eines Hauses verkauft, um gebundenes Vermögen freizusetzen. Im Anschluss erhält der Verkäufer ein entgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit. Der größte Nachteil des Teilverkaufes liegt darin, dass die Lösung aus rechtlichen Gründen nur für Ein- und Zweifamilienhäuser anwendbar ist. Ansonsten bietet der Teilverkauf sehr vergleichbare Vorteile und lässt sich entsprechend der Leistbarkeit der monatlichen Belastung ideal aussteuern.

Wie läuft ein Rückmietverkauf im Detail ab?

Beim Rückmietverkauf wird der heutige Wert der Immobilie durch ein externes Gutachten ermittelt und der Kaufpreis in zwei Raten bezahlt. Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Werts, wobei diese jedoch mindestens € 100.000 betragen muss. Die initial anfallenden Kaufnebenkosten in Höhe von 10% werden zunächst komplett von uns getragen, bei der Auszahlung der 2.Rate aber berücksichtigt.

Die 2. Rate wird bei Freiwerden der Immobilie fällig und berechnet sich wie folgt. Der zukünftige Wert der Immobilie abzüglich der initialen Investition (1. Rate + Nebenkosten) zuzüglich 45% der Wertsteigerung. Entwickelt sich der zukünftige Wert also negativ bzw. nicht ausreichend positiv, so verringert sich die 2. Rate, um die nicht gedeckten Nebenkosten.

Damit schützen wir uns vor einem drohenden Verlust. Im Gegenzug dazu erzielen wir aber auch erst einen Gewinn, wenn eine positive Wertentwicklung die Nebenkosten abdeckt. Die Nutzung auf Lebenszeit wird durch einen unbefristeten Mietvertrag geregelt, welcher im 1. Rang des Grundbuches verankert wird. Die Miete ist dabei oftmals niedriger als bei einem vergleichbaren Objekt. Grund dafür ist, dass sich unsere Miete nicht wie üblich am regionalen Markt, sondern an unseren heutigen Finanzierungskosten orientiert.

Sollten Sie oder Ihre Familie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Zuhause wieder zurückkaufen wollen, erhalten Sie auf Wunsch beim heutigen Verkauf eine vertraglich abgesicherte Rückkaufoption zu vordefinierten Konditionen.

Alles in allem dauert der Prozess von Kontaktaufnahme bis zum Notartermin rund 6 bis 8 Wochen.

Wir arbeiten nur mit gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen zusammen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Transparenz für beide Vertragsparteien zu gewährleisten.

Kann die Höhe der 1. Rate selbst bestimmt werden?

Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Marktwertes.

Wie lange kann Ihr Zuhause nach dem Verkauf von Ihnen genutzt werden?

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner Erhalten einen im 1. Rang im Grundbuch verankerten unbefristeten Mietvertrag. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können.

Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?

Als Mieter der Immobilie tragen Sie weiterhin alle laufenden Kosten, die bei der Nutzung anfallen.

Wie hoch wird die Miete ausfallen?

Die Miete für Ihr Zuhause wird niedriger ausfallen als bei vergleichbaren Immobilien am Markt.

Wer trägt die laufenden Kosten für die Nutzung, wie Betriebskosten oder Instandhaltungskosten der Immobilien?

Als Mieter Ihres Zuhauses sind sowohl die Instandhaltungs- als auch die Betriebskosten weiterhin von Ihnen zu tragen.

Welche Kosten entstehen bei einem Verkauf?

Wir tragen grundsätzlich alle üblichen Ankaufnebenkosten, dazu zählen u.a.

- Sachverständigengutachten
- Vertragserrichtung
- Treuhändische Abwicklung
- Notarbeglaubigung
- Grundbucheintragungen und Eigentumsübertrag
- Grunderwerbssteuer

Persönliche Kosten des Verkäufers, wie etwa Grundbuchlöschungen, welche für den Verkauf notwendig sind, eine rechtliche Beratung, die Besicherung der 2. Rate mittels Hypothek oder eine etwaige Immobilienertragssteuer, werden nicht von Sell and Stay getragen.

Ist ein Verkauf auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?

Grundsätzlich ist ein Verkauf trotz aktiver Belastung möglich, muss allerdings im Zuge dessen aufgelöst bzw. gelöscht werden.

Gibt es eine Mindestauszahlungssumme für den ersten Verkaufserlösanteil oder einen Mindestobjektwert ?

Die Mindestauszahlungssumme für die 1.Rate beträgt EUR 100.000.-. Der Mindestobjektwert liegt somit bei rund EUR 180.000.-

Wie profitieren Sie von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?

Bei einem Rückmietverkauf erhalten Sie den Kaufpreis in zwei Raten ausbezahlt. Die 1. Rate beträgt 55% des heutigen Wertes und wird sofort in bar ausbezahlt, während die 2. Rate erst bei Freiwerden der Immobilie fällig wird. Da Sie die 2. Rate sozusagen stehen lassen, verhält sich diese wie eine Kapitalanlage im eigenen Zuhause. Bei Fälligkeit wird der zukünftige Wert der Immobilie ermittelt und nach Abzug der initialen Investitionskosten aus Kaufpreis und Nebenkosten erhalten Sie die übrigen 45% sowie die etwaige anteilige Wertsteigerung.

Wie werden Erben berücksichtigt?

Erben haben, genau wie Sie zu Ihren Lebzeiten, die Möglichkeit, Ihr Zuhause zu einem vordefinierten Preis zurück zu erwerben. Sollten Ihre Erben keinen Rückkauf wünschen, erhalten Sie die 2. Rate sowie eine mögliche anteilige Wertsteigerung.

Bleibt die Miete immer gleich hoch?

Unsere Miete wird, wie jede andere Miete auch, über den Verbraucherpreisindex wertgesichert - genauso wie Gehälter oder Pensionseinkünfte.

Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf noch weiter- bzw. untervermietet werden?

Eine Weiter- oder Untervermietung ist nach Absprache grundsätzlich möglich.

Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf saniert oder umgebaut werden?

Ein Umbau ist nach Absprache jederzeit möglich. Eine Zustimmung darf dabei nur verweigert werden, wenn der Umbau einen Wertverlust der Immobilie verursachen würde.

Was passiert mit Ihrem Zuhause, wenn Sie altersbedingt umziehen müssen, z.B. in eine Pflegeeinrichtung?

Sobald Sie Ihr Zuhause nicht mehr bewohnen wollen oder können, müssen Sie den Mietvertrag beenden. Damit wird für Sie auch die 2. Rate zur Auszahlung fällig.
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