Frequently Asked Questions.

Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen auch sehr gerne persönlich unter +43 676 4850012

Allgemein

Für wen eignet sich Sell and Stay?
Sell and Stay kommt prinzipiell für jeden Immobilienbesitzer in Frage. Unser Fokus liegt allerdings auf Immobilienbesitzern im Alter von +60 Jahren. Gerade in dieser Altersklasse steigen oftmals die Kosten erheblich an (Gesundheit, Pflege, etc.) oder unerfüllte Wünsche (Reisen, Hobbies, etc.) warten auf ihre Erfüllung. Banken, die lange Jahre die engsten Partner in den Bereichen Sparen und Finanzierung waren, lassen Senioren heutzutage aber im Stich, da sie aufgrund des Alters so gut wie keine Kredite mehr vergeben. Darüber hinaus ginge ein Kredit nur mit einer erneuten Verschuldung einher - das kommt für viele Menschen ab einem gewissen Alter aber nicht mehr in Frage.

Sell and Stay bietet allen Menschen die Möglichkeit, ihr gebundenes Immobilienkapital freizusetzen, ohne dabei das eigene Zuhause zu verlieren. Unsere Lösung bietet eine attraktive Alternative zur Leibrente oder einem Verkauf mit dem verbundenen Umzug.
Wie ist die Idee zu Sell and Stay entstanden?
Die Idee zu Sell and Stay entstand, da das Problem der Finanzierung von Wünschen und Bedürfnissen im gehobenen Alter in den letzten Monaten immer häufiger im Familien- und Freundeskreis aufkam. Nachdem sich der Gründer Sebastian den ersten Fällen noch individuell annahm, hat er nun mit Sell and Stay eine standardiesierte aber flexible Lösung entwickelt, die allen Menschen mit Liquiditäts- bzw. Finanzierungsproblemen helfen soll.
Warum kauft Sell and Stay Immobilien und vermietet sie an die Bewohner zurück?
Unsere Mission ist ganz einfach - wir wollen Menschen (vor allem im gehobenen Alter) dabei helfen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen, ohne dabei auf ihr gewohntes Zuhause verzichten zu müssen. Vielmehr noch ermöglichen wir ihnen neben finanzieller Flexibiltät weiterhin an der Wertsteigerung der Immobilie zu profitieren und so ihr Zuhause gleichzeitig als Anlageform zu nutzen.
Warum ist Sell and Stay attraktiver als andere Optionen?
Die Vorteile unserer Lösung liegen auf der Hand:

1. Sie können weiterhin und auf unbestimmte Zeit Ihr Zuhause nutzen und müssen sich keine neue Bleibe suchen bzw. umziehen.

2. Der Verkaufserlös wird anhand eines fairen und transparenten Verkehrswertgutachten bestimmmt, es gibt keine Risikoabschläge und es fallen für Sie auch keine Transaktionskosten an.

3. Sie partizieren mit dem ausständigen zweiten Verkaufserlösanteil anteilig an der zukünftigen Wertsteigerung Ihres Zuhauses im Immobilienmarkt.

4. Sie können den Mietvertrag jederzeit und ohne unsere Zustimmung kündigen und ausziehen.

5. Sie können Ihr Zuhause jederzeit und ohne unsere Zustimmung zu einem vordefinierten Preis (wertgesicherter Verkaufspreis) zurückkaufen.

6. Ihre Erben erhalten zum selben vordefinierten Preis ebenfalls eine Rückkaufoption.
Wie ist es möglich, dass Sell and Stay eine so attraktive Lösung anbieten kann?
Sell and Stay bedient sich modernster Methoden und Prozesse sowie eines Partnernetzwerkes aus Immobiliendienstleistern. So schaffen wir es, die anfallenden Prüfungs- und Verwaltungskosten deutlich zu senken. Darüber hinaus bietet die momentane Lage auf den Finanzmärkten die Möglichkeit sehr kostengünstig Fremdkapital aufzunehmen. In Kombination mit anderen Institutionellen- und Privatinvestoren können wir so die beste und attraktivste Lösung für unsere Kunden anbieten.
Wie läuft Sell and Stay im Detail ab?
Nach der Übermittlung Ihrer Kontaktdaten und grundlegenden Informationen folgt ein erstes Telefonat, um offene Fragen und den Ablauf zu besprechen. Wenn Sie sich mit uns gut aufgehoben fühlen und unsere Lösung Ihnen zuspricht, bieten wir im nächsten Schritt einen persönlichen Besuch bei Ihnen vor Ort an. An dieser Stelle geht es uns vor allem darum, Sie besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Wir sehen uns nicht einfach nur als Käufer Ihrer Immobilie, sondern viel mehr als ein Partner für mehr finanzielle Flexibilität im letzten Lebensdrittel.

Nach unserem Besuch erstellen wir ein Expose mit einer ersten internen Werteinschätzung (+/-10%) Ihrer Immobilie. Sollte Ihnen der Rahmen zusagen und Sie fortfahren wollen, übermitteln wir die Vertragsdetails, sowie eine Absichtserklärung für den Verkauf (die Abssichterklärung ist nichtig, sollte sich das finale Verkehrswertgutachten außerhalb des Rahmens befinden).

Im Anschluss wird der finale Verkaufspreis durch den unabhängigen und staatlich vereidigten Sachverständigengutachter ermittelt, bevor es zum Notar zur Unterzeichnung der Vertragsunterlagen geht. Mit der Überweisung des vordefinierten ersten Verkaufserlösanteils auf Ihr Konto wird die Transaktion abgeschlossen und die Rückmiete Ihres Zuhauses beginnt.

Ein essentieller Bestandteil unseres Angebots ist die Möglichkeit, nach dem Verkauf Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiter zu nutzen. Dieses sogenannte Wohnrecht wird zu Ihrer Absicherung auch im Grundbuch festgehalten. Darüber hinaus gibt es Ihnen das Recht, selber entscheiden zu können, wie lange Sie Ihr Zuhause nutzen wollen, d.h. Sie können zu jeder Zeit und ohne unsere Zustimmung die Rückmiete Ihres Zuhauses beenden. Im Gegensatz dazu haben wir nur bei grobem Vertragsverstoß Ihrerseits (z.B. nicht Einhaltung von Zahlungsverbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum und mit einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit das Wohnrecht zu beenden.

Ein weiterer Vorteil von Sell and Stay ist, dass Sie auch jederzeit Ihr Zuhause von uns zu einem vordefiniereten Preis (wertgesicherter Verkaufspreis abzüglich des ausständigen zweiten Verkaufserlösanteils) und ohne unsere Zustimmung zurückkaufen können. Eine solche Option erhalten auch Ihre Erben.

Nehmen Sie bzw. Ihre Erben die Möglichkeit des Rückkaufs nicht in Anspruch, wird die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns veräußert und Sie bzw. Ihre Erben erhalten im Anschluss den ausständigen zweiten Verkaufserlösanteil zuzüglich der erzielten anteiligen Wertsteigerung.
Ist Sell and Stay nur in Österreich verfügbar?
Aktuell ist Sell and Stay nur in Österreich verfügbar, da die rechtliche Grundlage und die Partnernetzwerke in anderen Ländern abweichen.
Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf & zur Auszahlung?
Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Grundsätzlich kann der Ablauf in 2-3 Monaten abgewickelt werden und sieht wie folgt aus:

1. Onlineübermittlung Ihrer Informationen
2. Ein erstes Telefonat
3. Der persönliche Besuch bei Ihnen vor Ort
4. Werteinschätzung Ihrer Immobilie
5. Absichtserklärung für den Verkauf
6. Verkaufspreisermittlung und Kaufangebot
7. Unterzeichnung beim Notar
8. Auszahlung

Immobilienwissen

Was ist ein Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind.
In Österreich wird das Grundbuch von den Bezirksgerichten verwaltet. In der Regel sind Rechtspfleger für die Führung des Grundbuchs bzw. für die Durchführung der dazu erforderlichen gerichtlichen Beschlüsse (Einverleibung) zuständig.
Wie wird der Wert Ihrer Immobilie ermittelt?
Der Wert Ihrer Immobilie wird mittels Verkehrswertgutachten ermittelt.
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Der Verkehrswert gehört neben dem Einheitswert zu den geläufigen Wertstandard-Begriffen in Österreich. Definiert ist der Verkehrswert im Liegenschaftsbewertungsgesetz. Nach § 2 Abs 2 stellt er jenen Preis dar, der für eine Liegenschaft im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Um den Verkehrswert zu berechnen, ist nach dem österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetz ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Das heißt, der Verkehrswert wird von einer Expertin bzw. einem Experten ermittelt und in einem Verkehrswertgutachten zusammengefasst.
Wer erstellt das Verkehrswertgutachten?
Wir arbeiten nur mit gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen zusammen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Transparenz für beide Vetragsparteien zu gewährleisten.
Wer übernimmt die Kosten für das Verkehrswertgutachten?
Alle mit der Transaktion verbundenen Kosten werden grundsätzlich von uns getragen.
Kann man ein bereits bestehendes Gutachten für die Ermittlung des Verkehrswertes verwenden?
Da es mehrere Verfahren sowie verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Kompetenzen (nicht alle sind staatlich geprüft) gibt, ist die Beurteilung auf Basis eines bestehenden Gutachtens nur in Ausnahmefällen möglich und muss von uns geprüft werden. Es ist trotzdem empfehlenswert uns auf ein bestehendes Gutachten hinzuweisen und eine Kopie zu übermitteln, um eine bestmögliche Grundlage für die Angebotserstellung zu ermöglichen.

Rechtliche Fragen

Wird der Verkauf notariell beglaubigt?
Immobilientransaktionen aller Art bedürfen in Österreich aufgrund des geltenden Gesetzes einer notariellen Begläubigung. Der Notar ist hier keiner Vertragspartei zugehörig und dient als Kontrollinstanz in der Verkaufsabwicklung. Zusätzlich weist er sowohl Käufer als auch Verkäufer nochmals auf ihre Rechte und Pflichten hin, die mit dem Verkauf einhergehen. Dies gibt beiden Parteien die Sicherheit, für eine korrekte Abwicklung.
Ist der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Ja, ein Notar ist wie ein Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet, mit dem Unterschied, dass ein Notar eine unparteischische Instanz darstellt.
Wie wird das lebenslange Wohnrecht und Ihr verbliebener Immobilienanteil besichert?
Ihr lebenslanges Wohnrecht als auch der ausständig bleibende zweite Verkaufserlösanteil werden im Grundbuch abgesichert. Darüber hinaus profitieren Sie an der Wertsteigerung Ihres Zuhauses am Immobillenmarkt anteilig mittels einer Call-Option.
Kann das Wohnrecht erlöschen?
Sie haben die Möglichkeit, jederzeit und ohne unserer Zustimmung das Wohnrecht aufzukündigen. Wir hingegen haben nur bei groben Vertragsverstößen Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen trotz einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit, das Wohnrecht aufzukündigen.
Welche Pflichten gehen mit dem Verkauf und der Rückmiete Ihres Zuhauses einher?
Sie sind als Mieter dazu verpflichtet, Ihre Immobilie stets in einem guten Zustand zu erhalten, also weiterhin so gut zu behandeln, wie Sie das zuvor schon getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen als neuer Eigentümer wir. Dies bedeutet für Sie natürlich weniger Kostenlasten. Allerdings ist der Mieter dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.
Sie können den Verpflichtungen aus dem Vertrag (z.B. Mietzahlungen) nicht mehr nachkommen. Was tun?
Die fristgerechte Bezahlung der Miete ist eine wichtige Komponente in unserem Angebot. Um den schlimmsten Fall zu vermeiden, ist es essentiell, dass Sie so früh wie möglich den Kontakt zu uns suchen. So haben wir die Möglichkeit, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, damit Sie Ihr Zuhause nicht verlassen müssen.
Was passiert mit Ihrem Zuhause wenn Sie versterben sollten?
In diesem Fall hängt es davon ab, ob Sie Ihr Zuhause alleine bewohnt haben. Der bei Verkauf an uns vereinbarte Mietvertrag läuft selbstverständlich auch auf Ihre/n Ehe- oder Lebenspartner/in, welche/r natürlich auch nach Ihrem Ableben weiterhin in Ihrem Zuhause bleiben kann. Sollte Ihr Zuhause nicht mehr weiter bewohnt werden, wird es von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Nach erfolgreicher Veräußerung erhalten Ihre Erben den ausständigen Verkaufserlösanteil von dem Verkauf an uns, inklusive einer in der Zwischenzeit erwirtschaftete anteilige Wertsteigerung.
Was passiert im Falle einer Insolvenz des Sell and Stay Unternehmens?
Ihr lebenslanges und grundbücherlich eingetragenes Wohnrecht sichert Ihnen die Nutzung Ihres Zuhauses auf unbestimmte Zeit - selbst im Falle einer Insolvenz des Sell and Stay Unternehmens und die damit einhergehende Veräußerung an einen Dritten.
Wie können Sie sicher sein, dass Sie den ausständigen zweiten Verkaufserlösanteil, den wir Ihnen schuldig bleiben, sowie die anteilige Wertsteigung, auch tatsächlich erhalten?
Das ist ganz einfach - der ausständige zweite Verkaufserlösanteil wird beim Verkauf als Schuld im Grundbuch eingetragen und so unwideruflich abgesichert. Die Auszahlung einer anteiligen Wertsteigerung wird mittels einer Call-Option, unter der Vorraussetzung, dass auch tatsächlich eine Wertsteigerung erzielt wurde, gewährleistet.

Sell and Stay Lösung

Kann die Höhe des ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteils selber bestimmt werden?
Grundsätzlich ja - dabei gilt es aber ein paar Richtlinien zu beachten. Der Minimum-Betrag für den ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteil liegt bei EUR 75.000.-. Der Maximum-Betrag für den ersten auszahlbaren Verkaufserlösanteil liegt bei 60% des Verkehrswertgutachtens.
Wie lange kann Ihr Zuhause nach dem Verkauf von Ihnen genutzt werden?
Sie und Ihre Ehe-/Lebenspartner/in erhalten ein im Grundbuch abgesichertes lebenslanges Wohnrecht. Dies bedeutet, Sie können Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit weiter bewohnen und nutzen.
Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?
Als Eigentümer der Immobilie kommen wir für alle instandhaltungsbezogenen Kosten auf. Lediglich eine entsprechende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist von Ihnen zu tragen. Bei der Wahl einer entsprechenden Polizze stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wie hoch wird die Miete ausfallen?
Die Miete für Ihr Zuhause wird niedriger ausfallen als bei vergleichbaren Immobilien. Der Grund dafür ist einerseits die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten, auf die wir zum Kauf Ihrer Immobilie zurückgreifen, sowie die Tatsache, dass wir nur einen ersten Verkaufserlösanteil (bis 60% des Verkehrswerts) ausschütten und die anderen Anteile schuldig bleiben bis zum Auszug.
Wer trägt die laufenden Kosten wie Betriebskosten oder Instandhaltung der Immobilien?
Als Eigentümer werden alle Instandhaltungskosten von uns übernommen. Als Mieter Ihres Zuhauses sind die Betriebskosten weiterhin von Ihnen zu tragen.
Welche Kosten enstehen bei einem Verkauf?
Wir tragen alle beim Verkauf anfallenden Kosten, damit Sie Ihre neue finanzielle Flexibilität maximal genießen können. Zu den von uns übernommenen Kosten zählen u.a.:

1. Erstellung des Sachverständigengutachtens
2. Vertragserrichtungskosten
3. Treuhändische Abwicklung
4. Notarkosten
5. Grundbuchkosten
6. Grunderwerbssteuer
Ist eine Verkauf mit Sell and Stay auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?
Grundsätzlich ja - allerdings muss die Hypothek durch den erzielten ersten Verkaufserlösanteil abgegolten werden.
Gibt es eine Mindestauszahlungssumme für den ersten Verkaufserlösanteil oder einen Mindestobjektwert für Sell and Stay?
Die Mindestauszahlungsumme für den ersten Verkaufserlösanteil liegt bei EUR 75.000.-. Der Mindestobjektwert liegt bei rund EUR 150.000.-
Wie profitieren Sie von von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?
Da Sie bei einem Sell and Stay Verkauf nur einen ersten Verkaufserlösanteil (max. 60% des Verkehrswertes) erhalten, bleiben wir Ihnen im Umkehrschluss mindestens 40% schuldig. Dieser unausgeschüttete Verkaufserlösanteil wird einerseits im Grundbuch als Schuld eingetragen und somit abgesichert, als auch andererseits mittels einer Option an die Wertsteigerung Ihres Zuhauses am Immobilienmarkt gekoppelt. D.h. sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach ein paar Jahren, ausziehen, wird die Immobilie im Anschluss verkauft und Sie erhalten neben dem zweiten Verkaufserlösanteil die in der Zeit erwirtschaftete Wertsteigerung anteilig.
Wie werden Erben berücksichtigt?
Erben haben, genau wie Sie zu Ihren Lebzeiten, die Möglichkeit Ihr Zuhause zu einem vordefinierten Preis (wertgesicherter Verkaufspreis) zurückzuerwerben. Sollte der Erbe keinen Rückkauf wünschen, erhält er trotzdem den zweiten ausständigen Verkaufserlösanteil sowie eine etwaige Wertsteigerung anteilig.
Bleibt die Miete immer gleich hoch?
Die Miete ist grundsätzlich an den Verbraucherpreisindex zur Wertstabilisierung gebunden. Es gibt aber die Möglichkeit nach Absprache mit uns, die Miete auf einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu fixieren.
Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf noch weiter- bzw. untervermietet werden?
Nach dem Verkauf Ihrer Immobilie wird zwischen uns ein Mietvertrag geschlossen, der Ihnen weitgehende Nutzungsrechte zusichert - eine Untervermietung ist dabei allerdings leider nicht möglich.
Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf saniert oder umgebaut werden?
Eine Sanierung oder ein Umbau sind nach Rücksprache mit uns grundsätzlich möglich. Dabei sind wichtige Dinge, angefangen von der ordentlichen Planung bis zur professionellen Durchführung, zu beachten. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben beratend zur Seite.
Was passiert mit Ihrem Zuhause wenn Sie altersbedingt umziehen müssen z.B. in eine Pflegeeinrichtung?
Sobald Sie bzw. Ihr/e Ehe-/Lebenspartner/in Ihr Zuhause nicht mehr selber bewohnen wollen oder können, wird die Immobilie nach Ihrem Auszug von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Nach erfolgreicher Veräußerung erhalten Sie Ihren ausständigen Verkaufserlösanteil von dem Verkauf an uns, zuzüglich der in der Zwischenzeit erwirtschafteten Wertsteigerung anteilig.
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